Ausweise
- Behindertenpass
- Ermäßigungen für Tageskarten in städtischen Bädern
- Parkausweis
Die Ausweise nach §29bStVO, die zur Nutzung der Parkplätze berechtigen, werden in Wien von der Magistratsabteilung 40, in den Bundesländern von den Bezirkshauptmannschaften ausgestellt.
Formulare
Voraussetzungen für den Mobilitätszuschuss:
Ein Zuschuss zum behinderungsbedingten Mehraufwand, der im Zusammenhang mit der Fahrt von und zum Arbeitsplatz oder mit der Ausübung der Beschäftigung steht, kann einem begünstigten Behinderten gewährt werden, wenn
- aus behinderungsbedingten Gründen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist,
- er berechtigt ist, einen Pkw selbst zu lenken, oder
- er wegen der Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung nicht erlangen kann und der PKW von einem Angehörigen gelenkt wird,
- der Zulassungsschein auf seinen Namen lautet und er zumindest drei Monate im Antragsjahr erwerbstätig war.
Die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist durch eine entsprechende Eintragung in Behindertenpass nachzuweisen.