Am 14. November 2024 wurde die endgültige Fassung des Textes der EU-Richtlinie über den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis veröffentlicht. Damit startet der Countdown für die Umsetzung in Österreich.
Spätestens mit 5. Juni 2028 in Österreich verfügbar
Die EU-Richtlinie wird am 20. Tag nach ihrer Kundmachung, also am 4. Dezember 2024, in Kraft treten.
Österreich hat ab dem 4. Dezember 2024
- 30 Monate Zeit, um die europäischen Regelungen in österreichische Gesetze zu gießen.
- insgesamt maximal 42 Monate Zeit, um die erforderlichen Systeme einzurichten und mit der Ausstellung der Ausweise zu beginnen.
Das bedeutet, dass der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis in allen EU-Ländern in spätestens dreieinhalb Jahren Realität sein sollte: bis zum 5. Juni 2028.
Gesetzliche Regelung in Österreich bis 5. Juni 2027
Der Österreichische Behindertenrat plädiert dafür, dass die nationalen Gesetze, die spätestens am 5. Juni 2027 in Kraft treten sollen, anspruchsvoll sind und über die EU-Mindeststandards hinausgehen.
Je früher, desto besser
Die EU-Länder und damit auch Österreich können jedoch schon früher mit der Ausgabe und Akzeptanz der Karten beginnen. Der Österreichische Behindertenrat plädiert daher dafür, dass Österreich die Frist für die Umsetzung nicht voll ausschöpft und ehestmöglich mit der Ausgabe und Akzeptanz der Karten beginnt.
Jeder Monat, an dem die beiden Ausweise verfügbar sind, bedeutet weniger Barrieren für Menschen mit Behinderungen auf Reisen.
Service-Links
EU beschließt EU Disability Card
von Nicola Onome Sommer und Victoria Biber
Europäischer Behindertenausweis und Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen
Die Ausweise werden von den zuständigen Behörden des jeweiligen Wohnorts zusätzlich zum nationalen Ausweis kostenlos ausgestellt sowie erneuert. Entsprechende Ausweise wird es in allen 27 Ländern der Europäischen Union (EU) geben. Sie sollen in der gesamten EU die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus, Freizügigkeit – also das Reisen ins Ausland – und den Zugang zu den gleichen Vorteilen wie für Einwohner*innen des Gastlandes gewährleisten.
Der Europäische Behindertenausweis

Menschen mit Behinderungen stellen häufig fest, dass ihre nationalen Behindertenausweise oder -bescheinigungen nicht anerkannt werden, wenn sie in andere EU-Länder reisen. Der neue Europäische Behindertenausweis soll bei Reisen in ein anderes Land der Europäischen Union als Nachweis des Behindertenstatus dienen. Damit sollen Reisende die gleichen Vorteile bekommen wie die Einwohner*innen des EU-Landes, in das gereist wird.
Die Vorteile sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und können Folgendes umfassen:
- freien Eintritt
- Ermäßigungen
- vorrangigen Zugang
- persönliche Assistenzkräfte
- Brailleschrift oder Audioguides
- Mobilitätshilfen
- Assistenztiere
- Vergünstigungen im (Nah-)Verkehr für sich und die eigene Assistenz
- Assistenzleistungen im Zug und öffentlichem Nahverkehr
Der Europäische Parkausweis

Eine verbesserte Version des Europäischen Parkausweises in einem einheitlichen Format (etwa inklusive Braille-Schrift auf der physischen Karte) soll die nationalen Ausweise ersetzen. Mit dem neuen Europäischen Parkausweis wird sichergestellt, dass alle Menschen mit einer anerkannten Behinderung in allen EU-Ländern Vorzugsrechte beim Parken und Zugang zu entsprechender Infrastruktur haben.
Das umfasst etwa
- auf Behindertenparkplätzen zu parken
- breitere Parkplätze
- reservierte Parkplätze
- eine ermäßigte Parkgebühr
- Zugang zu Zonen mit Verkehrsbeschränkungen.
Beiträge zum Europäischen Behindertenausweis auf der Website des Österreichischen Behindertenrats
8. Februar 2024: Vorläufige Einigung über EU-Behindertenausweis
17. Januar 2024: EU-Parlament für EU-Behindertenausweis und Parkausweis
27. November 2023: EU-weiter Behindertenausweis und Behindertenparkausweis in den Startlöchern
9. Dezember 2022: Europäischer Behindertenausweis: Call for Evidence
7. Juli 2021: Neues zum EU-Behindertenausweis
Interview mit Behindertenrat-Präsident Klaus Widl zum Europäischen Behindertenausweis (ZIB 1 vom 2. Dezember 2023)