Die Europäische Union hat in einigen wesentlichen Belangen die Gesetzgebungskompetenzen ihrer Mitgliedstaaten gänzlich (z.B. Wettbewerbsregeln, Handelspolitik, etc.) oder teilweise (z.B. Sozialpolitik, Binnenmarkt, Verkehr, Verbraucherschutz, etc.) übernommen und kann daher in diesen Bereichen für Österreich verbindliche Rechtsakte setzen.
Daher ist es als Interessenvertretung sehr wichtig, auch auf der europäischen Ebene präsent zu sein, was im Falle der Behinderungsthematik über das EDF (das Europäische Behindertenforum) koordiniert wird. Österreichische Anliegen werden vom Österreichischen Behindertenrat an das EDF geleitet. Sofern das Thema auch für andere Mitgliedstaaten relevant ist, kann darauf basierend eine europaweite Kampagne aller Behindertendachorganisationen gestartet werden. Das EDF leitet die Anliegen sodann an die Europäische Kommission weiter – somit wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen Gehör auf EU-Ebene erlangen.
Ein Beispiel laufender Kooperation auf europäischer Ebene ist die geplante Einführung des European Accessibility Act eines europaweit einheitlichen Zugänglichkeitsgesetzes.
Auf Internationaler Ebene stehen wir mit dem IDA (das Internationale Behindertenbündis) in Kontakt. IDA vereint 1100 Organisationen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien von acht globalen und sechs regionalen Netzwerken. Kernstück ihrer Arbeit ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und jene der nachhaltigen UN-Entwicklungsziel (SDG´s).