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Behinderung als soziales Phänomen

Gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK) zählen zu den Menschen mit Behinderungen Personen mit langfristigen körperlichen, psychischen, intellektuellen Funktionsbeeinträchtigungen oder einer Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen.

Eine Behinderung ergibt sich aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die betroffene Personen – auf Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen – an der vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft  hindern können.

Das soziale Modell von Behinderung meint, dass Menschen nicht aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen behindert werden. Vielmehr erfolgt die Behinderung durch das soziale System, das Barrieren gegen die Teilhabe von Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigungen errichtet. Im Gegensatz zum individuelle Modell von Behinderung, bei die gesundheitliche Beeinträchtigung oder die funktionale Beeinträchtigung einer Person die Ursache der Behinderung darstellt, sichtet das soziale Modell von Behinderung seinen Blick auf die soziale Benachteiligung.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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