Der EU-Richtlinienentwurf zur Barrierefreiheit
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahr 2015 über einen Rechtsakt zur Barrierefreiheit. Durch diese zukünftige EU-Richtlinie soll eine Anzahl von Dienstleistungen und Produkte innerhalb der EU barrierefrei werden. Da diese Richtlinie noch nicht gilt, gibt es momentan unter den EU- Mitgliedsstaaten ganz unterschiedliche Vorschriften bezüglich Barrierefreiheit – dies steht auch dem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarktes im Weg. Durch den EAA könnte zumindest betreffend Produkte und Dienstleistungen eine Vereinheitlichung innerhalb der EU geschaffen werden.
Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen
Davon würden nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren, sondern auch andere Personengruppen, wie ältere Personen oder vorübergehend eingeschränkte Personen. Denn bei den betroffenen Bereichen handelt sich um Produkte und Dienstleistungen, die wir alltäglich nutzen und von deren leichteren Bedienung bzw. besseren Zugang die gesamte Gesellschaft profitieren würde:
- Selbstbedienungsterminals wie Bankomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten zum einchecken für Personenverkehrsdienste (Bahn, Bus, Flugzeug, Schiff).
- Interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Reiseinformationen, wie barrierefreie Websites, elektronische Kommunikationsdienste (inklusive Notrufdienste).
- Dienstleistungen die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen.
- u.a.
Genaue Auflistung aller betroffener Produkte und Dienstleistungen
Wer entscheidet über den Inhalt des EAA?
Entscheidend für das Zustandekommen einer Richtlinie des EAA sind das EU-Parlament, der EU-Rat und die Ratsarbeitsgruppen. Das EU-Parlament hat schon eine allgemeine Ausrichtung getroffen (September 2017), sich also über den Inhalt, den der EAA abdecken soll geeinigt. Auch der EU-Rat ist kürzlich zu einem Entschluss gekommen (Dezember 2017), nun müssen EU-Parlament und EU-Rat in Diskussion mit der EU-Kommission treten und sich auf eine endgültige Fassung einigen.
Das EDF arbeitet im Zuge seiner „Freedom of movement“-Kampagne (Bewegungsfreiheits-Kampagne) sowohl am Lobbying für einen breiten Umfang des „European Accessibility Acts“, als auch für eine „European Disability Card“ (EU-Behindertenpass) – im Moment beteiligen sich an diesem EU-Behindertenpass folgende acht EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien, Slowenien, Zypern.