Die nachhaltigen UN-Entwicklungsziele – zu englisch: Sustainable Development Goals (SDG´s) – traten am 1.Januar 2016 in Kraft und sollen bis 2030 verwirklicht werden.
Mit dem Motto „leaving no one behind“ – „lass niemanden zurück“ – stellen diese 17 Ziele ein Instrument da, um Inklusion auf allen Ebenen einzufordern. Sie lösten die Milleniums-Entwicklungsziele ab und sollen eine nachhaltige, gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklung sicherstellen.
Der Fokus liegt nicht nur auf den Entwicklungsländern, sondern auch auf den reichen Ländern – ALLE haben die Pflicht für die nachhaltige Entwicklung unserer Welt zu sorgen. Weltweit gibt es rund 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen und der Großteil davon lebt in Entwicklungsländern. Deshalb ist auch eine inklusive Entwicklungszusammenarbeit von Nöten.
In 8 Zielen werden Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt erwähnt:
- Ziel 1: Keine Armut
- Ziel 2: Kein Hunger
- Ziel 4: Hochwertige Bildung
- Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitärversorgung
- Ziel 8: Menschenwürdige, wirtschaftliche Entwicklung und Arbeit
- Ziel 10: Weniger Ungleichheit
- Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
- Ziel 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Seit 2017 ist der Österreichische Behindertenrat auch Mitglied bei der Plattform „SDG Watch Austria“. Primäres Ziel ist neben Informations- und Vernetzungsarbeit die tatsächliche Umsetzung der SDG´s in Österreich.
Links:
Liste aller 17 Ziele und nähere Informationen hierzu
„Wheelday – Entwicklung bewegt“ ein Projekt des Instituts für Umwelt, Friede und Entwicklung (PDF)