Die Europäische Union hat in einigen wesentlichen Belangen die Gesetzgebungskompetenzen ihrer Mitgliedstaaten gänzlich (z.B. Wettbewerbsregeln, Handelspolitik, etc.) oder teilweise (z.B. Sozialpolitik, Binnenmarkt, Verkehr, Verbraucherschutz, etc.) übernommen und kann daher in diesen Bereichen für Österreich verbindliche Rechtsakte setzen.
Daher ist es als Interessenvertretung sehr wichtig, auch auf der europäischen Ebene präsent zu sein, was im Falle der Behinderungsthematik über das EDF koordiniert wird. Österreichische Anliegen werden vom Österreichischen Behindertenrat an das EDF geleitet. Sofern das Thema auch für andere Mitgliedstaaten relevant ist, kann darauf basierend eine europaweite Kampagne aller Behindertendachorganisationen gestartet werden. Das EDF leitet die Anliegen sodann an die Europäische Kommission weiter – somit wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen Gehör auf EU-Ebene erlangen.
Ein Beispiel laufender Kooperation auf europäischer Ebene ist die geplante Einführung des European Accessibility Act eines europaweit einheitlichen Gesetz zur Barrierefreiheit.