Alle Menschen haben das Recht, sich selbst und ohne Hilfe von Anderen informieren zu können.
Aber viele Menschen haben Probleme die Behörden-Sprache zu verstehen, weil die Sprache für sie zu schwer ist.
Österreich ist eine Demokratie.
Das heißt, die Österreicherinnen und die Österreicher wählen die Personen, die sie vertreten.
Bei der Nationalratswahl wählen die Österreicherinnen und Österreicher Abgeordnete für den Nationalrat.
Wenn eine Person wählen will, ist es gut, wenn sie sich davor über die Wahl informieren kann.
Das Bundes-Ministerium für Inneres stellt deshalb Informationen in leichter Sprache zur Verfügung.
Die Texte in leichter Sprache sind ein Zusatzangebot und sollen Sie nur informieren.
Die Texte in leichter Sprache sind keine rechtliche Beratung.
Der Nationalrat
Der Nationalrat beschließt Gesetze und unterstützt die Bundesregierung.
Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete.
Die nächste Nationalratswahl findet am 29. September 2024 statt.
Wer darf bei der Nationalratswahl wählen?
Aktiv wahlberechtigt heißt, dass man wählen darf.
Aktiv wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie Österreicherin oder Österreicher sind und spätestens am Tag der Nationalratswahl 16 Jahre alt werden.
Zum Stichtag müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Der Stichtag ist diesmal der 9. Juli 2024. Das sind 82 Tage vor der Wahl.
Eine Wählerevidenz ist ein besonderes Verzeichnis, in dem alle Wählerinnen und Wähler stehen.
Passiv wahlberechtigt heißt, dass man gewählt werden kann.
Sie müssen dazu Österreicherin oder Österreicher sein, das Wahlrecht haben und spätestens am Tag der Nationalratswahl 18 Jahre alt werden.
Sie dürfen nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung von der Wahl ausgeschlossen sein.
Welche Grundsätze gibt es für die Nationalratswahl?
Es gilt das Verhältnis-Wahlrecht.
Das heißt, die Sitze im Parlament werden verhältnismäßig nach der Verteilung der
Wähler-Stimmen vergeben.
In Österreich werden grundsätzlich Parteien gewählt.
Jede Partei hat auf ihrem Wahlvorschlag Namen von Kandidatinnen und Kandidaten. Diese werden in einer bestimmten Reihenfolge festgelegt.
Sie können auch Vorzugs-Stimmen vergeben, wenn Sie möchten.
Eine Vorzugs-Stimme ist eine zusätzliche Entscheidung für eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten der Partei, die Sie gewählt haben.
Durch Ihre Vorzugs-Stimmen können Sie Personen vorreihen.
Es gibt keine Wahlpflicht. Das heißt, Sie dürfen wählen, aber Sie müssen nicht.
Amtliche Wahl-Information
Sie bekommen eine Wahl-Verständigung etwa 3 Wochen vor der Wahl mit der Post.
In der Wahl-Information steht:
- Ihr Wahl-Lokal, in dem Sie wählen können,
- die Öffnungszeiten und
- ob es barrierefrei ist.
Bitte bringen Sie die Wahl-Verständigung zur Wahl mit!
Wie wählen Sie im Wahllokal?
- Am 29. September 2024 gehen Sie in das Wahllokal.
- Im Wahllokal nennen Sie Ihren Namen und zeigen Ihren Lichtbild-Ausweis.
- Sie bekommen von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel und ein leeres blaues Wahl-Kuvert.
- Sie geben Ihre Stimme in der Wahlzelle ab.
- Wenn Sie eine Behinderung haben und ohne fremde Hilfe nicht wählen können, darf eine Begleitperson Ihnen helfen und Sie auch in die Wahlzelle begleiten.
- Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert.
- Werfen Sie das Kuvert in die Wahlurne ein. Oder geben Sie das Kuvert der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter wirft dann das Kuvert in die Wahlurne.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Parteien, die Sie wählen können.
Sie kreuzen die Partei an, die Sie wählen wollen.
Wenn Sie mehr Parteien ankreuzen, ist ihr Stimmzettel ungültig und ihre Stimme zählt nicht.
Unter den Namen der Parteien sind 2 freie Felder für Ihre Vorzugs-Stimmen.
Hier können Sie den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten hinschreiben. Oder die Nummer dieser Kandidatin oder des Kandidaten.
Eine Liste mit allen Namen und Nummern finden Sie im Wahllokal. Wenn Sie mit Briefwahl wählen, bekommen Sie die Liste mit der Post.
Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für Vorzugs-Stimmen im
Regional-Wahlkreis können Sie ankreuzen.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss von der Partei sein, die Sie angekreuzt haben.
Sonst ist die Stimme für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht gültig.
Barrierefrei wählen
Menschen mit Behinderungen müssen barrierefrei wählen können.
In Österreich haben Sie dafür mehrere Möglichkeiten.
1. Im Wahllokal barrierefrei wählen
Seit 1. Jänner 2024 gibt es neue Regelungen, die das Wählen für Menschen mit Behinderungen noch leichter machen sollen.
In jedem Gebäude mit Wahllokalen muss zumindest ein Wahllokal barrierefrei erreichbar sein. In dem Wahllokal muss auch eine Wahlzelle barrierefrei erreichbar sein.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht in der amtlichen Wahlinformation.
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dürfen Sie in jedem anderen Wahllokal in Österreich wählen. Das können Sie zum Beispiel machen, wenn Ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist.
Dazu brauchen Sie eine Wahlkarte. Sie müssen die Wahlkarte rechtzeitig in Ihrer Gemeinde beantragen.
In das Wahllokal müssen Sie einen Lichtbild-Ausweis mitnehmen.
Das ist zum Beispiel:
- ein Reisepass
- ein Behinderten-Ausweis
- ein Führerschein oder
- ein Personal-Ausweis.
Wie können blinde und stark sehbehinderte Menschen wählen?
In jedem Wahllokal gibt es Stimmzettel-Schablonen.
Mit der Schablone können blinde Menschen den Stimmzettel ohne Unterstützung geheim ausfüllen.
Nach der Wahl nehmen Sie die Stimmzettel-Schablone mit.
Sie können in das Wahllokal einen Blindenführ-Hund mitnehmen.
Wer darf eine Begleitperson in die Wahlzelle mitnehmen?
Sie haben eine Behinderung und können nicht alleine wählen?
Sie haben das Recht, dass Sie von einer selbst ausgewählten Begleitperson dabei unterstützt werden.
Sie müssen der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter aber sagen, dass Sie mit dieser Begleitperson in die Wahlzelle gehen wollen.
2. Die Briefwahl
Sie können auch mit Briefwahl wählen. Dazu brauchen Sie eine Wahlkarte.
Das können Sie zum Beispiel machen, wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind.
Sie können auch im Ausland mit Briefwahl wählen.
Sie können die Wahlkarte in der Gemeinde beantragen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
Seit diesem Jahr gibt es für blinde oder stark sehbehinderte Menschen eine
Wahlkarten-Schablone für die Wahlkarte. Sie können die Schablone bei Ihrer Gemeinde gemeinsam mit der Wahlkarte beantragen.
Sie legen die Schablone über die Wahlkarte. Auf der Schablone gibt es ein großes Loch, damit Sie erkennen können, wo Sie unterschreiben können.
Wann bekommen Sie Ihre Wahlkarte?
Die Behörde verschickt die Wahlkarten ungefähr 3 Wochen vor dem Wahltag.
Sie können die Stimme sofort abgeben, wenn Sie die Wahlkarte bekommen haben. Sie müssen nicht bis zum Wahltag damit warten.
Sie können auch direkt bei der Gemeinde mit Briefwahl wählen, wenn Sie die Wahlkarte dort persönlich abholen.
Die Wahlkarte ist ein weißes Kuvert, das Sie verschließen können.
In der Wahlkarte befinden sich:
- der amtliche Stimmzettel und
- ein blaues Wahl-Kuvert.
Zusätzlich bekommen Sie eine Informations-Beilage in leichter Sprache.
Wie funktioniert die Briefwahl?
- Nehmen Sie den amtlichen Stimmzettel und das blaue Wahl-Kuvert heraus.
- Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel selbst aus. Niemand darf Ihnen sagen, wen Sie wählen sollen. Niemand darf Ihnen dabei zusehen.
- Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Wahl-Kuvert.
- Geben Sie das blaue Wahl-Kuvert in die weiße Wahlkarte zurück.
- Auf der Wahlkarte gibt es ein Feld für die Unterschrift, die eidesstattliche Erklärung. Bitte unterschreiben Sie dort. Wenn Sie blind sind und eine Wahlkarten-Schablone verwenden, können Sie dort ein großes Loch im Karton ertasten. In diesem Feld müssen Sie unterschreiben.
- Sie müssen mit Ihrer Unterschrift erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel selbst, unbeobachtet und wirklich genau so, wie Sie wollen, ausgefüllt haben.
- Kleben Sie die Wahlkarte zu.
- Die Wahlkarte muss rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahl-Behörde ankommen.
Sie können die Wahlkarte zum Beispiel:
- in einen Briefkasten der Post einwerfen,
- auf einer Post-Geschäftsstelle aufgeben
- bei der zuständigen Bezirkswahl-Behörde direkt abgeben oder
- in irgendeinem Wahllokal am Wahltag abgeben
Wenn Sie die Wahlkarte mit der Post schicken, ist das für Sie kostenlos. Die Wahlkarte muss spätestens am Tag der Wahl bei der Bezirkswahl-Behörde angekommen sein. Werfen Sie die Wahlkarte daher schon ein paar Tage vorher in den Briefkasten.
3. Fliegende Wahl-Behörde
Möchten Sie wählen, obwohl Sie zum Beispiel krank sind oder nicht gut gehen können?
Dann können Sie den Besuch einer fliegenden Wahl-Behörde beantragen.
Die fliegende Wahl-Behörde ist eine besondere Wahl-Behörde.
Sie besucht Sie an dem Ort, an dem Sie am Wahltag sind.
Sie können dann dort Ihre Stimme abgeben.
Sie brauchen auch dafür eine Wahlkarte.
Die Wahlkarte und den Besuch der fliegenden Wahlbehörde müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen. Es kostet nichts, wenn eine fliegende Wahl-Behörde zu Ihnen kommt.
Wie beantragen Sie eine Wahlkarte?
Sie können die Wahlkarte entweder persönlich oder schriftlich beantragen.
Schriftlich können Sie die Wahlkarte beantragen:
- mit der Post
- mit E-Mail
- über das Internet oder
- mit Fax.
Sie können die Wahlkarte nicht per Telefon beantragen!
Sie können die Wahlkarte schriftlich bis zum 25. September 2024 beantragen.
Sie können die Wahlkarte auch persönlich bei der Gemeinde bis spätestens
27. September 2024 um 12 Uhr beantragen und bekommen Sie gleich mit.
Achtung: Die Wahlkarte ist nicht das gleiche wie die amtliche
Wahl-Information!
Bundes-Ministerium für Inneres
Auf der Homepage des Bundes-Ministeriums für Inneres finden Sie noch mehr und genauere Informationen über die Nationalrats-Wahl in Leichter Sprache.
Sie können auch diese Hotline anrufen: 08 00 20 22 20.