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Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

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Startseite › Der Österreichische Behindertenrat › Mitglied / Partner werden

Mitglied / Partner werden

Der Österreichische Behindertenrat zählt derzeit mehr als 80 ordentliche und fördernde Mitgliedsverbände und Partner und kann sich damit auf rund 400.000 Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und/oder Pflegebedürftigkeit berufen.

Sie möchten beitreten?

Nähere Informationen und das Beitrittsformular sind in der Geschäftsstelle des Behindertenrats erhältlich.

  • Beitragsordnung 2025 (PDF)
  • Beitrittserklärung (DOC)
  • Vereinsstatuten (PDF)

Warum Mitglied werden?

Seit der Entstehung des Dachverbandes  im Jahr 1975 wurden die Erwartungen der Gründer bestätigt: Einzelne, oft kleine Organisationen, sind fast chancenlos, ihre Anliegen auch durchzusetzen. Erst der gemeinsame Auftritt hat wirksame Behindertenpolitik ermöglicht.

Wer kann ordentliche Mitgliedsorganisation werden?

Vollmitglied des Behindertenrates kann jede juristische Person mit Sitz im Inland sein, die im Interesse von Menschen mit Behinderung gemeinnützig tätig ist.

Wer kann Partnerorganisation werden?

Partner des Behindertenrates kann jede juristische Person mit Sitz im Inland sein, die grundsätzlich die Bedingungen der ordentlichen Mitgliedschaft erfüllt und die Vollmitgliedschaft nach einem begrenzten Zeitraum anstrebt. Näheres dazu regelt die Allgemeine Geschäftsordnung.

Fördernde Mitglieder

Förderndes Mitglied des Behindertenrates kann jede juristische Person und jede natürliche Person sein, sofern sie sich verpflichtet,

  • als juristische Person erhöhte finanzielle Zuwendungen zu erbringen,
  • als juristische Person erhöhte ideelle Unterstützungen der Ziele des Behindertenrates zu geben oder
  • als natürliche Person ihre Arbeitskraft im Interesse der Ziele des Behindertenrates zur Verfügung zu stellen.

Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten

Ehrenmitglied kann auf Grund besonderer Verdienste um Menschen mit Behinderungen oder um den Behindertenrat eine natürliche Person sein, die als Funktionär des Behindertenrates oder eines Mitgliedes des Behindertenrates tätig war oder ist bzw. die selbst förderndes Mitglied war oder ist.

Ehrenpräsident*in kann auf Grund besonderer Verdienste um Menschen mit Behinderung oder um den Behindertenrat sein, wer Mitglied des Präsidiums des Behindertenrates war.

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

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