Von Victoria Biber
Im September wurde auf EU-Ebene ein erster Kompromissvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vorgestellt.
Eine EU-Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt der Europäischen Union, der unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) hat den Entwurf geprüft und eine Stellungnahme mit konkreten Forderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und des Schutzes von Menschen mit Behinderungen eingebracht.
Bessere Verbindungen und mehr Schutz für Fahrgäste
Sowohl Planung als auch Buchung von Bahnreisen sind insbesondere bei grenzüberschreitenden Verbindungen häufig kompliziert. Wenn mehrere Eisenbahnunternehmen an einer Reise beteiligt sind, müssen Fahrgäste ihre Tickets oft getrennt buchen. Das erschwert nicht nur den Vergleich verschiedener Reisemöglichkeiten, sondern kann auch dazu führen, dass Fahrgastrechte bei der gesamten Reise nicht ausreichend gewährleistet sind.
Kommt es beispielsweise zu einer Verspätung oder einem Zugausfall und wird dadurch ein Anschluss verpasst, haben Fahrgäste mit mehreren getrennten Tickets unter Umständen keinen Anspruch auf eine alternative Weiterbeförderung, Unterstützung, Erstattung oder Entschädigung.
Die Europäische Kommission schlägt daher Maßnahmen vor, um die Buchung von Bahnreisen über mehrere Eisenbahnunternehmen hinweg zu vereinfachen. Fahrgäste sollen entsprechende Verbindungen leichter finden, vergleichen und über einen einzigen Buchungsvorgang als einheitliches Ticket („Single Tickets“) erwerben können. Gleichzeitig sollen die Fahrgastrechte während der gesamten Reise besser geschützt und die Angebote auf Online-Ticketplattformen neutral und transparent dargestellt werden.
ÖBR fordert Barrierefreiheit entlang der gesamten Reisekette
Damit die geplanten Verbesserungen allen Menschen zugutekommen, müssen die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen von Beginn an berücksichtigt werden. Der ÖBR fordert daher, dass Barrierefreiheit nicht nur bei den Zügen und Bahnhöfen, sondern auch bei der Buchung, der Organisation notwendiger Unterstützungsleistungen und der Wahrnehmung von Fahrgastrechten gewährleistet wird.
Die zentralen Forderungen des Österreichischen Behindertenrats im Überblick
- Barrierefreie Buchungsplattformen: Sämtliche Buchungs- und Ticketplattformen müssen barrierefrei gestaltet sein.
- Europäischen Behindertenausweis bei der Buchung berücksichtigen: Fahrgäste sollen die Möglichkeit haben, ihren Europäischen Behindertenausweis, welcher spätestens 2028 verfügbar sein wird, bei der Buchung anzugeben und eine erforderliche Begleitperson direkt auszuwählen.
- Verlässliche Informationen zur Barrierefreiheit: Bereits bei der Buchung muss ersichtlich sein, ob die Start-, Umstiegs- und Zielbahnhöfe sowie die eingesetzten Züge barrierefrei zugänglich sind. Dazu gehören auch u.a. Informationen über barrierefreie WCs.
- Aktive Information bei Änderungen: Ändert sich die Barrierefreiheit einer gebuchten Verbindung nachträglich – etwa weil ein barrierefreier Wagen oder ein barrierefreies WC ausfällt –, müssen betroffene Fahrgäste proaktiv und rechtzeitig informiert werden.
- Barrierefreie Beschwerde- und Kundendienstverfahren
- Unkomplizierte Organisation von Unterstützungsleistungen: Fahrgäste müssen notwendige Unterstützung direkt im Rahmen des Ticketkaufs anfordern und organisieren können. Eine einzige Anmeldung muss für die gesamte Reise ausreichen und automatisch an alle beteiligten Eisenbahnunternehmen weitergeleitet werden.
- Lückenlose Unterstützung bei Störungen: Auch bei Verspätungen, Zugausfällen oder notwendigen Änderungen der Weiterreise muss die erforderliche Unterstützung durchgehend gewährleistet bleiben.
Barrierefreiheit als Voraussetzung für selbstbestimmtes Reisen
Die geplante Reform bietet die Chance, Bahnreisen innerhalb der EU einfacher und verlässlicher zu gestalten. Aus Sicht des ÖBR kann dieses Ziel jedoch nur erreicht werden, wenn Barrierefreiheit und die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent berücksichtigt werden.
Wie geht es weiter?
Der Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene. Nachdem die Europäische Kommission ihren Vorschlag im Mai 2026 vorgelegt hat, wurde im September ein erster Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft veröffentlicht. Die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen stehen jedoch noch am Anfang. Wann und ob bzw. in welcher Form die neuen Regelungen beschlossen werden und in Kraft treten, ist derzeit noch offen.
Der Österreichische Behindertenrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen im europäischen Eisenbahnverkehr gestärkt und verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit entlang der gesamten Reisekette verankert werden.