Der Österreichische Behindertenrat zählt derzeit mehr als 80 ordentliche und fördernde Mitgliedsverbände und Partner und kann sich damit auf rund 400.000 Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und/oder Pflegebedürftigkeit berufen.
Sie möchten beitreten?
Nähere Informationen und das Beitrittsformular sind in der Geschäftsstelle des Behindertenrates erhältlich.
- Beitragsordnung 2024 (PDF)
- Beitrittserklärung (DOC)
Warum Mitglied werden?
Seit der Entstehung des Dachverbandes im Jahr 1975 wurden die Erwartungen der Gründer bestätigt: Einzelne, oft kleine Organisationen, sind fast chancenlos, ihre Anliegen auch durchzusetzen. Erst der gemeinsame Auftritt hat wirksame Behindertenpolitik ermöglicht.
Wer kann ordentliche Mitgliedsorganisation werden?
Vollmitglied des Behindertenrates kann jede juristische Person mit Sitz im Inland sein, die im Interesse von Menschen mit Behinderung gemeinnützig tätig ist.
Wer kann Partnerorganisation werden?
Partner des Behindertenrates kann jede juristische Person mit Sitz im Inland sein, die grundsätzlich die Bedingungen der ordentlichen Mitgliedschaft erfüllt und die Vollmitgliedschaft nach einem begrenzten Zeitraum anstrebt. Näheres dazu regelt die Allgemeine Geschäftsordnung.
Fördernde Mitglieder
Förderndes Mitglied des Behindertenrates kann jede juristische Person und jede natürliche Person sein, sofern sie sich verpflichtet,
- als juristische Person erhöhte finanzielle Zuwendungen zu erbringen,
- als juristische Person erhöhte ideelle Unterstützungen der Ziele des Behindertenrates zu geben oder
- als natürliche Person ihre Arbeitskraft im Interesse der Ziele des Behindertenrates zur Verfügung zu stellen.
Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten
Ehrenmitglied kann auf Grund besonderer Verdienste um Menschen mit Behinderungen oder um den Behindertenrat eine natürliche Person sein, die als Funktionär des Behindertenrates oder eines Mitgliedes des Behindertenrates tätig war oder ist bzw. die selbst förderndes Mitglied war oder ist.
Ehrenpräsident*in kann auf Grund besonderer Verdienste um Menschen mit Behinderung oder um den Behindertenrat sein, wer Mitglied des Präsidiums des Behindertenrates war.