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EU und international

Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung

Auf europäischer und die internationaler Ebene wird Behinderung vor allem im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung aufgefasst.

Auf europäischer und internationaler Ebene wird Behinderung vor allem im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung aufgefasst.

Somit wird der Bereich Behinderung zu einem Bestandteil des internationalen Menschenrechtssystems. Das bedeutet, dass nicht nur das österreichische Rechtssystem, sondern auch bestimmte internationale oder europäische Rechtsdokumente, Richtlinien oder Grundsätze für Menschen mit Behinderungen in Österreich relevant werden.

Das momentan prominenteste internationale Dokument in diesem Zusammenhang ist die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD). Die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden aber schon viel früher aufgegriffen, dies sowohl auf internationaler, als auch auf europäischer Ebene.

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

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