Der Österreichische Behindertenrat übernimmt für LICHT INS DUNKEL – Verein für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung die Verteilung von Geldern an Vereine im sozialen Bereich, die nicht direkt als Vereinsmitglieder von LICHT INS DUNKEL oder über eine Einzelunterstützung von diesem Verein gefördert werden. Über den Österreichischen Behindertenrat werden keine Ansuchen von Einzelpersonen oder Notfällen abgewickelt.
Unterstützung für Vereine und Organisationen
Vereine bzw. Organisationen können nur von LICHT INS DUNKEL – Verein für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung oder vom Österreichischen Behindertenrat gefördert werden. Es sind keine Doppelanträge vorgesehen: Somit kann ein Förderantrag nur entweder an LICHT INS DUNKEL direkt oder an den Österreichischen Behindertenrat gestellt werden.
Durch die zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich Projekte gefördert, die den Prinzipien der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen und zur umfassenden Partizipation und Inklusion der Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft beitragen.
Als Empfänger*innen von Unterstützungen kommen nur gemeinnützige juristische Personen in Frage, die darauf abzielen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Wenn es sich dabei um einen Verein handelt, muss dieser im Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen sein; der Hauptsitz des Vereines muss im österreichischen Bundesgebiet liegen. Für sonstige gemeinnützige juristische Personen (z.B. gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Genossenschaft, gemeinnützige Aktiengesellschaft, usw.), mit Hauptsitz im österreichischen Bundesgebiet, gelten diese Regelungen (diesfalls mit der Firmenbuch-Nummer) analog. Anhand der ZVR- bzw. Firmenbuch-Nummer kann vermieden werden, dass ein- und derselbe Rechtsträger über unterschiedliche Projekte und Substrukturen mehrmals einreicht. Zugleich kann damit überprüft werden, wie viele Mittel dem konkreten Rechtsträger gesamt zuerkannt wurden. Eine Liste der antragstellenden Rechtsträger unter Angabe der ZVR- bzw. Firmenbuch-Nummer ist im Rahmen der Administration der Anträge durch den Österreichischen Behindertenrat von diesem an LICHT INS DUNKEL – Verein für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung zu übermitteln, um Mehrfachanträge zu vermeiden.
Ein Verein kann nur einen Antrag, der aus mehreren Teilanträgen bestehen kann, stellen.
Ein Dachverband kann einen Sammelantrag stellen. Der Dachverband muss sich verpflichten, nach der vorliegenden Richtlinie und den Richtlinien von LICHT INS DUNKEL die zugeteilten Mittel zu verteilen. Der einreichende Dachverband übermittelt das Protokoll mit dem Beschluss über die endgültige Verteilung der Mittel an die Geschäftsstelle des Österreichischen Behindertenrates, die diesen Beschluss der Vergabekommission zur Information und Freigabe übermittelt.
Service-Links
Ansuchen um Zuzahlung aus Mitteln der Aktion LICHT INS DUNKEL für Projekte (PDF)