Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte
Menschen mit Behinderungen haben Rechte wie alle Menschen. In Österreich ist seit Oktober 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention bzw. UN-BRK) in Kraft. Damit sind die Menschenrechte dieser Personengruppe erstmals in einem eigenen Dokument festgelegt.
In Österreich ist seit 1. Januar 2006 zudem auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gültig, das das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen auf nationaler Ebene regelt. Als Ausgangsdokument in Österreich gilt nach wie vor das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung aus dem Jahr 1992, ebenso wie Artikel 7 Abs.1, 2. Satz der Österreichischen Bundesverfassung (B-VG). Dieser verbietet Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.
In der laufenden politischen Arbeit werden regelmäßig Stellungnahmen zu relevanten Gesetzen von der Rechtsabteilung abgegeben. Diese Stellungnahmen vereinen die Meinung der 86 Mitglieder des Österreichischen Behindertenrates.