Auf europäischer und die internationaler Ebene wird Behinderung vor allem im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung aufgefasst.
Somit wird der Bereich Behinderung zu einem Bestandteil des internationalen Menschenrechtssystems. Das bedeutet, dass nicht nur das österreichische Rechtssystem, sondern auch bestimmte internationale oder europäische Rechtsdokumente, Richtlinien oder Grundsätze für Menschen mit Behinderungen in Österreich relevant werden.
Das momentan prominenteste internationale Dokument in diesem Zusammenhang ist die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD). Die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden aber schon viel früher aufgegriffen, dies sowohl auf internationaler, als auch auf europäischer Ebene.