Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) dient der bundesweiten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich. Der aktuelle NAP Behinderung läuft noch bis Ende 2021. Für den neuen NAP (2022-2030) werden Inhalte – je nach Thema von den unterschiedlichen Bundesministerien – erstellt. Sowohl die Bundesministerien als auch die Bundesländer haben hierfür eigene NAP-Teams geschaffen. Hier werden Ziele, konkrete Maßnahmen und Indikatoren formuliert, anhand derer die Rechte von Menschen mit Behinderungen implementiert werden sollen. Beim BMSGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) sind sowohl einige NAP Teams angesiedelt als auch die Gesamtkoordination des NAP Prozesses.
Der Österreichische Behindertenrat hat die Möglichkeit, den Ministerien inhaltliche Vorschläge aus Sicht der Zivilgesellschaft zu liefern. Aus diesem Grund haben wir 20 NAP-Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, zu den Themen Bildung, Beschäftigung, Barrierefreiheit, Gesundheit, Frauen mit Behinderungen, Kinder mit Behinderungen, Sport, EU und Internationales, Justiz, Digitalisierung, Persönliche Assistenz, usw. In diesen Arbeitsgruppen gab es regelmäßige Treffen mit Vertreter*innen unserer Mitglieds- und Partnerorganisationen, und auch von anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen (z.B.: Eltern von Kindern mit Behinderungen).
In einem partizipativen Prozess haben wir in den Gruppen 20 Arbeitspapiere erstellt. Diese Arbeitspapiere sind bereits fertiggestellt und an die zuständigen Bundesministerien übermittelt worden. Zu verschiedenen Themen gab es auch zwischen den zuständigen Ministeriumsbeamt*innen und dem Österreichischen Behindertenrat Gespräche, so beispielsweise mit dem BMSGPK oder dem Innenministerium. Mit anderen Bundesministerien gestaltete sich die Zusammenarbeit schwieriger.
Inwiefern die Bundesministerien unsere Vorschläge in ihren Papieren aufnehmen bleibt ihnen überlassen, genauso gestaltet sich dies bei den Ergebnissen und 91 Empfehlungen aus der kürzlich veröffentlichten Evaluierungsstudie der Uni Wien zum ersten NAP Behinderung.
Bis September 2021 mussten jedenfalls alle inhaltlichen Beiträge der Ministerien und der Bundesländer an das BMSGPK gesendet werden. Nachdem alle Ressorts und Bundesländer ihre Beiträge an das BMSGPK (welches die Koordinierung inne hat) gesendet haben, gibt es nun eine Redaktionsgruppe des BMSGPK zum NAP, in dem alle Kapitel behandelt werden. Teil dieser Redaktionsgruppe ist auch der Österreichische Behindertenrat.
Bis Ende 2021 wird hier ein Gesamtdokument erstellt werden. Sodann soll im Jänner 2022 eine öffentliche Begutachtung des Gesamtentwurfs stattfinden. Nach Abstimmung im Bundesbehindertenbeirat soll im März 2022 der NAP Behinderung vom Ministerrat beschlossen werden und in Kraft treten. Soweit der Plan.
Aufgrund der COVID-19 Krise kam es jedoch zwischendurch immer wieder zu Verzögerungen. Außerdem hat diese Krise die vorhandenen Problemstellungen verstärkt aufgezeigt. Damit wurde aber auch ein Momentum zum verstärkten Lobbyieren und zur Aufmerksamkeitsgenerierung für die Situation von Menschen mit Behinderungen geschaffen. Da die UN-BRK in Österreich in vielen Bereichen noch nicht umgesetzt wurde, ist auch ein starker neuer NAP Behinderung von so zentraler Bedeutung. Denn dieser Aktionsplan wird für die nächsten acht Jahre der gesamten Behindertenpolitik als Richtschnur dienen und soll der tatsächlichen Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vehementen
Vorschub leisten.
Hier finden Sie die veröffentlichten Arbeitspapiere unserer internen NAP Arbeitsgruppen:
NAP AG Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
NAP AG Frauen mit Behinderungen