Ziemlich genau 15 Jahre ist es her, dass Österreich am 26. September 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, auch UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK von Österreich) ratifiziert hat. Nun prüft der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Fachausschuss) in Genf vom 21. bis 23. August 2023 zum zweiten Mal die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich.
Zu diesem Anlass reist eine zivilgesellschaftliche Delegation, der auch Mitarbeiter*innen des Österreichischen Behindertenrats angehören, zum UN-Fachausschuss nach Genf. Hauptziel ist es dabei, dem Bericht des Staats Österreichs eine alternative Perspektive auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegenüberzustellen und den UN-Fachausschuss auf besonders kritische Punkte aufmerksam zu machen.
Die letzte Staatenprüfung 2013
Die erste und bisher letzte Staatenprüfung fand im Jahr 2013 statt. Das Ergebnis waren die am 30. September 2013 veröffentlichten „Abschließende Bemerkungen“. Diese beinhalten die Einschätzungen der Expert*innen des UN-Fachausschusses zu positiven Aspekten der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich, zu wesentlichen Problembereichen sowie Empfehlungen, die es bis zur nächsten Staatenprüfung umzusetzen galt. Hierzu gehörten u.a. eine bundes- und landesregierungenübergreifende einheitliche Behindertenpolitik, bewusstseinsbildende Maßnahmen mit einem Fokus auf Selbstermächtigung von Menschen mit Behinderungen, das Vorantreiben der De-Institutionalisierung, die Förderung inklusiver Bildungsangebote in allen Bereichen und vieles mehr.
Die sogenannte „List of Issues“
In der kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung im August 2023 – eigentlich ist eine Staatenprüfung alle vier Jahre vorgesehen – muss Österreich dem Fachausschuss unter Berücksichtigung der Empfehlungen von 2013 über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berichten. Die Grundlage hierfür bildet die sogenannte „List of Issues“, eine Frageliste, die der Fachausschuss Österreich 2018 übermittelt hat. Diese Liste beinhaltet Fragen zu den einzelnen thematischen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Beantwortung der Frageliste, die die österreichische Bundesregierung 2019 beschlossen hat, stellt den Bericht des Staats Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Auch der Österreichische Behindertenrat hat diese Frageliste in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft beantwortet, Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention, die nicht in der Frageliste vorkommen, kommentiert sowie zusätzlich Vorschläge für den Fachausschuss für Empfehlungen an die Österreichische Bundesregierung formuliert.
Was macht der Österreichische Behindertenrat in Genf?
Für das Team des Österreichischen Behindertenrates werden es drei spannende und vor allem arbeitsintensive Tage. Das Highlight aus Sicht des Österreichischen Behindertenrates stellt hierbei der 21. August 2023 dar, an dem das private Meeting mit den Mitgliedern des UN-Fachausschusses mit der zivilgesellschaftlichen Delegation unter Ausschluss der Öffentlichkeit im „Palais des Nations“ stattfindet. Das 90-minütige Meeting besteht aus einem Statement seitens der zivilgesellschaftlichen Delegation zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich, gefolgt von Nachfragen seitens des UN-Fachausschusses und entsprechenden Antworten durch die Delegierten. Im Anschluss ist noch ein Treffen mit dem sogenannten „country rapporteur“, dem im Rahmen der Staatenprüfung für Österreich zuständigen Mitglied des UN-Fachausschusses, sowie weitere informelle Austauschtreffen geplant.
Am 22. und 23. August 2023 steht die eigentliche Staatenprüfung an, bei der es einen konstruktiven Dialog zwischen dem UN-Fachausschuss und der österreichischen Staatendelegation geben wird. An dem Dialog nehmen zusätzlich auch die Volksanwaltschaft und der Unabhängige Monitoringausschuss teil.
Das Ergebnis der Staatenprüfung sind dann erneut die „Abschließenden Bemerkungen“ des UN-Fachausschusses, die die Umsetzungsempfehlungen bis zur nächsten Staatenprüfung beinhalten.