Eintrag vom 10. September 2018
Präsentation des Österreichischen Behindertenrats anlässlich des 2. Staatenberichtsverfahrens vor dem UN-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im September 2018
Als Teil der Delegation der Österreichischen Zivilgesellschaft wurde dieses Statement vom Team des Österreichischen Behindertenrats dem UN-Ausschuss vorgebracht:
„Zunächst möchte die Delegation des österreichischen Behindertenrats für die Möglichkeit danken, die Situation von Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Zivilgesellschaft in Österreich zu präsentieren. Der österreichische Behindertenrat dankt dem Ausschuss für seine unermüdlichen Bemühungen, die Umsetzung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Es ist eine große Ehre für uns, heute hier zu sein.
Ein besonderer Dank geht auch an die International Disability Alliance für ihre großartige Unterstützung bei der Bereitstellung von Anleitungen für die Teilnahme unserer Delegation.
Seit 2013, als die letzte Staatenprüfung stattfand, hat sich für Menschen mit Behinderungen in Österreich kaum etwas zum Besseren verändert. In den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit und Barrierefreiheit kommt es sogar durch die neue Regierung bzw. das neue Regierungsprogramm zu erheblichen Verschlechterungen. Die teilweise angekündigten und teilweise bereits umgesetzten Kürzungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung, Soziales und Forschung treffen Menschen mit Behinderungen in einem hohen Ausmaß.
Die Ratifizierung der UN-BRK (Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) führte nicht zu einer Änderung der Politik der Segregation von Menschen mit Behinderungen. Es gibt immer noch Sonderschulen, Tagesstrukturen und große Institutionen. Damit wird die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verhindert.
In Bezug auf Beteiligungs- und Konsultationsprozesse möchten wir erwähnen, dass in Österreich Organisationen von Menschen mit Behinderungen aufgefordert werden, Stellungnahmen zu Gesetzesänderungen einzubringen. Es gibt jedoch keinen umfassenden Konsultationsprozess von Anfang an. Organisationen werden zwar aufgefordert Stellungnahmen abzugeben, aber es ist nicht klar, ob und wie diese Anregungen berücksichtigt werden.
Themen bezüglich Menschen mit Behinderungen werden weiterhin als Aufgabe des Sozialministeriums angesehen. Wir denken jedoch, dass es ein bereichsübergreifendes Thema für alle Ministerien sein sollte – damit würde die Umsetzung der UN-BRK in Österreich umfassend gefördert werden.
Die folgenden Bereiche beinhalten unserer Meinung nach die drängendsten Probleme: Österreichs föderales System, der nicht erfüllte Paradigmenwechsel vom medizinischen Modell zum menschenrechtsbasierten Ansatz, die Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Kindern mit Behinderungen, Bildung, Barrierefreiheit, Arbeit, Gesundheit, selbstbestimmtes Leben, Daten und Bewusstseinsbildung.
Föderalismus
In Österreich besteht ein föderales System mit zersplitterten politischen Zuständigkeiten. Die Länder sind nach wie vor für die meisten sozialen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen verantwortlich. Dies führt zu unterschiedlichen Standards bei der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und bei Hilfsmitteln. Gleichartigen Bedürfnissen stehen ungleiche (materielle und finanzielle) Leistungen gegenüber. Es hängt also vom Wohnort der Person mit Behinderungen ab, ob und welche Leistungen sie erhält. Darüber hinaus behindert der Föderalismus die Schaffung eines umfassenden, österreichweiten Konzepts von Behinderung.
Paradigmenwechsel
Die Umsetzung der UN-BRK in Österreich hat in vielen Bereichen noch nicht stattgefunden. So hat das menschenrechtliche Modell in Österreich noch keinen Einzug gehalten. Sowohl die Einschätzung von Behinderung als auch die Zuerkennung von Leistungen erfolgt nach wie vor nach dem medizinischen Modell.
Die Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Kinder mit Behinderungen
Frauen mit Behinderungen werden in Österreich mehrfach diskriminiert – ob es nun um Bildung, Beruf, Berufsausbildung oder Gewalterfahrungen geht. Auch die öffentliche Sichtbarkeit von Frauen mit Behinderungen ist kaum gegeben. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Behinderungen ist niedriger als jene von Frauen ohne Behinderungen und auch niedriger als von Männern mit Behinderungen. Sie sind daher auch stärker von Armut bedroht. Auch der barrierefreie Zugang zu Opferschutzeinrichtungen und diesbezüglicher Information ist in Österreich kaum gegeben. In den Bereichen Familie, Mutterschaft und soziale Teilhabe von Frauen mit Behinderungen wurden keine Maßnahmen umgesetzt.
Kinder: Institutionalisierung und ein separierendes Bildungssystem, tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen immer noch einem höheren Risiko ausgesetzt sind, körperliche, psychische und sexuelle Gewalt zu erfahren als Gleichaltrige. Dem österreichischen Monitoringausschuss zufolge wurde die Deinstitutionalisierung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen noch nicht beschleunigt. Im Gesundheitssektor werden mehr Plätze für die psychiatrische Betreuung von Kindern mit Behinderungen benötigt. Es gibt auch einen Mangel an Fachärzten mit Praxis.
Finanzielle Förderungen für Familienberatungsstellen wurden mit dem neuen Regierungsprogramm massiv zurückgefahren, wodurch weniger Angebote zur Verfügung gestellt werden können. Auch Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sind von diesen Einsparungen betroffen.
Die Basis für volle Inklusion und Partizipation: Bildung und Barrierefreiheit
Bildung: Das Bildungssystem in Österreich ist nicht inklusiv, sondern orientiert sich nach wie vor an dem Integrationskonzept. Es fehlt ein klares politisches Bekenntnis zu einem inklusiven Schulsystem. So wird im Bildungsreformgesetz aus dem Jahr 2017 inklusive Bildung weder in Wort noch in Form von Maßnahmen erwähnt.
Nach wie vor bestehen eigene Sonderschulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Der Weg aus einer Sonderschule führt meist direkt in eine Tagesstruktur.
Im Schuljahr 2015/16 wurden in drei Bundesländern (Steiermark, Kärnten, Tirol) Modellregionen eingerichtet, um ein inklusives Schulwesen im Sinne der UN-BRK zu erproben. Ursprüngliches Ziel war es, dass Bildungssystem bis 2020 in ganz Österreich auf ein inklusives umzustellen. Bis jetzt liegen jedoch noch keine verwertbaren Evaluierungsergebnisse aus den Modellregionen vor und es gibt keinen Zeitplan für die weitere Umsetzung.
Es drohen Verschlechterung im Bildungssystem. Die aktuelle Bundesregierung plant die „Pädagog*innenbildung Neu“ (2013) abzuschaffen und die Sonderschullehrer*innenausbildung wieder einzuführen. Die Pädagog*innenbildung Neu wurde mit dem Ziel geschaffen, ALLEN PädagogInnen Wissen zur inklusiver Bildung zu vermitteln.
Die Folge der fehlenden Inklusion im Bildungssystem sind, dass Menschen mit Behinderungen weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. So werden sie ihres Rechts beraubt, ihr Leben selbstbestimmt zu führen.
Barrierefreiheit
Es besteht kein übergreifender inklusiver Ansatz von Barrierefreiheit in Österreich und es gibt keinen generellen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch von Barrieren und diskriminierenden Verhalten.
Gerade im Bereich der baulichen Barrierefreiheit erschwert der Föderalismus die Schaffung von einheitlichen, der UN-BRK entsprechenden Standards und es bestehen noch immer 9 unterschiedliche Bauordnungen. Das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik), welches mit 15a-Vereinbarung eingerichtete wurde, erfüllt seinen Zweck – die Vereinheitlichung der Bauordnungen durch Richtlinien – nicht. Im Jahr 2015 wurde erstmals der Verweis auf die ÖNORM B 1600 (nationale Norm zur Barrierefreiheit) aus der OIB-Richtlinie entfernt und stattdessen geringere Voraussetzungen an die Barrierefreiheit definiert. Das führte zu gravierenden Verschlechterungen in den Baugesetzen der Länder.
Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen für barrierefreie Flucht- und Evakuierungsmaßnahmen sowie Personensicherheit in öffentlichen Gebäuden. Für den Straßenraum bestehen ebenfalls keine verbindlichen Regelungen die Barrierefreiheit vorschreiben.
Darüber hinaus gibt es einen Mangel an barrierefreier Information und Kommunikation (z.B. Gesundheitsinformationen, Nachrichten, Kontakt mit Ämtern, Produktinformationen, usw.) in einfacher Sprache, Braille oder ÖGS. Es fehlen in Österreich z.B. ca. 500 Gebärdensprachdolmetscher*innen. Für gehörlose Menschen sind damit viele Einrichtungen und Dienstleistungen des öffentlichen Lebens faktisch nicht, oder nur unter erheblichen Mehraufwand und mit Einschränkungen nutzbar.
Menschen mit Behinderungen werden daher vielfach durch das Nichtvorhandensein von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.
Arbeit
Die schlechte Lage für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren kaum verbessert.
Dies liegt insbesondere daran, dass es kein inklusives Schulsystem gibt und damit auch nicht die Basis geschaffen wird, um Menschen mit Behinderungen dieselben Voraussetzungen und Chancen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen.
Nach langem Kampf wurden nun endlich Menschen mit Behinderungen als eigene Zielgruppe im AMS (Arbeitsmarktservice) eingerichtet. Bis jetzt gibt es jedoch kein eigenes Budget für diese Zielgruppe.
Die deutlichen Kürzungen des AMS-Budgets im Jahr 2018 spüren Menschen mit Behinderungen in Form von Kürzung diverser Fördermaßnahmen ganz besonders.
Die Mittel in Höhe von € 45 Mio. aus dem 2017 beschlossenen Inklusionspaket, welches das Ziel hat Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu inkludieren, werden im Moment vom Sozialministerium nicht eingesetzt.
Ein weiteres Problem ergibt sich durch die föderale Struktur von Österreich. Betreffend Tagestrukturen und persönliche Assistenz in der Freizeit gibt es neun unterschiedliche Landesgesetze, die unterschiedliche Voraussetzungen definieren. Es gibt auch keinen einheitlichen rechtlichen Begriff von Behinderung und die Einschätzung von Behinderung erfolgt weiterhin nach dem medizinischen Modell.
Nach aktuellen Arbeitsmarktdaten sind Menschen mit Behinderungen öfter und länger als Menschen ohne Behinderungen von Arbeitslosigkeit betroffen.
Obwohl es in Österreich ein Quotensystem für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gibt, gilt diese Verpflichtung nur für Unternehmen mit mehr als 24 Beschäftigten. Diese repräsentieren nur 2,9 Prozent aller österreichischen Unternehmen. Von diesen Unternehmen erfüllen nur rund 22 Prozent ihre Verpflichtung.
Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf finden kaum Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Orientierung und Qualifizierung. Ihnen wird oftmals frühzeitig (nach der Schule) von den Behörden Arbeitsunfähigkeit attestiert und damit sind sie auf Formen der Tagesstruktur angewiesen. Die Tätigkeit in einer Tagesstruktur wird jedoch von der Politik nicht als Erwerbsarbeit angesehen und daher bekommen die dort arbeitenden Menschen nur ein Taschengeld und sind auch nicht in der Kranken- und Pensionsversicherung versichert.
In Wien passiert dies in einer Form von Zwangsarbeit. Die Leistung „vollbetreutes Wohnen“ ist davon abhängig, ob NutzerInnen an einer Tagesstruktur, Berufsqualifizierung, Berufs- oder Arbeitsintegration teilnehmen.
Bei der Aufnahme einer Erwerbsarbeit fällt ab einem gewissen Einkommen die Transferleistung, die man vom Staat bekommt, weg. Es ist jedoch nicht gesichert, dass man diese Transferleistungen nach einem Jobverlust wiederbekommt. Dieses Risiko hält Menschen mit Behinderungen oftmals davon ab eine Erwerbsarbeit anzunehmen – gesetzt dem Fall, dass man ihnen überhaupt eine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt gibt.
Gesundheit
Grundsätzlich besteht eine lückenlose Krankenversicherung in Österreich. Seit dem Jahr 2010 wurden auch Menschen, die eine „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ erhalten, in das System der Krankenversicherung einbezogen (dazu zählen auch sehr viele Menschen mit Behinderungen). Diese Regelung läuft jedoch mit 31.12.2018 aus. Danach würden die Menschen wieder stigmatisierende Sozialhilfekrankenscheine erhalten, welche nicht von allen Ärzten akzeptiert werden. Somit verfügen sie nicht mehr über eine freie Arztwahl. Dies ist aber sehr wichtig für Menschen mit Behinderungen, da nur wenige Arztpraxen barrierefrei zugänglich sind. Die Gesetzgebung ignoriert vielfach die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Deshalb sind beispielsweise barrierefrei zugängliche Kommunikation und Information nicht vorgeschrieben und somit kaum vorhanden.
Im Gesundheitsbereich werden für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zwischen 60000 und 80000 mehr Plätze für die psychologische Behandlung benötigt. Hier gibt es somit einen erheblichen Mangel.
Selbstbestimmt Leben
Derzeit besteht kein Plan für eine umfassende De-Institutionalisierung, weshalb viele Menschen mit Behinderungen nicht die Möglichkeit haben unabhängig zu leben. Einige junge Menschen mit Behinderungen müssen sogar in Altenheimen wohnen. Die Auslegung der Selbstbestimmung wird noch immer nach dem medizinischen Modell von Behinderung ausgerichtet.
Ein anderes Problem besteht darin, dass die persönliche Assistenz in der Freizeit je nach Bundesland unterschiedlich geregelt wird und auch zu wenig Ressourcen vorhanden sind – die (Länder-) Finanzierung der persönlichen Assistenz pro Assistenzstunde deckt nicht annähernd die tatsächlichen Kosten. Nur die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz wird bundeseinheitlich geregelt, aber diese steht nur einer kleinen Gruppe zur Verfügung (beispielsweise sind Menschen mit Lernschwierigkeiten generell davon ausgeschlossen)
Das Pflegegeld zur Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen wurde seit seiner Einführung 1993 nicht angemessen valorisiert, was zu einem Wertverlust von 30 Prozent geführt hat. Dies führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen in prekäre, finanzielle Situationen kommen.
Statistische Daten und Bewusstseinsbildung
Abgesehen zu den Statistiken bezüglich Beschäftigung gibt es in Österreich kaum Daten zu Menschen mit Behinderungen. Diese Daten wären aber dringlich erforderlich, als Basis für effektive, politische Maßnahmen beziehungsweise um die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu untermauern.
Außerdem ist es diesbezüglich sehr problematisch, dass es keine einheitliche Definition von Behinderung gibt: Da die unterschiedlichen Institute – AMS (Arbeitsmarktservice), SMS (Sozialministeriumsservice) und Statistik Austria, welche Daten sammeln, unterschiedliche Definitionen verwenden, ist es schwierig jene Daten miteinander zu vergleichen.
Verbunden mit dem Daten-Problem ist auch ein anderes Thema, das für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eine grundlegende Rolle spielt: die Bewusstseinsbildung für die Situation von Menschen mit Behinderungen, ihre Fähigkeiten und ihre Menschenrechte. Denn es ist von hoher Wichtigkeit, die Barrieren in den Köpfen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen anzusprechen. Bis jetzt wurden jedoch von staatlicher Seite keine Schritte gesetzt effektive Kampagnen zu lancieren, um die Bewusstseinsbildung und die Wichtigkeit der UN-BRK zu unterstreichen.
Die Fähigkeiten und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stehen weder im Großteil der österreichischen Gesellschaft, noch in den Medien im Fokus. Die vorherrschenden Bilder sind nach wie vor von Mitleid geprägt. Es ist also von großer Bedeutung, dass die Medien endlich das Potential von Menschen mit Behinderungen anerkennen und dies auch entsprechend in ihrer Berichterstattung über Menschen mit Behinderungen transportieren.“