Das Projekt Notfallregister verwaltet Daten von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen, die bei einem Blackout oder in einem Krisen- oder Notfall besondere Unterstützung benötigen.
Weshalb wird ein Notfallregister benötigt?
Stellen Sie sich folgende Situationen vor:
- Aufgrund eines Ereignisses (Brand, Bombenfund etc.) müssen Wohnhäuser geräumt werden. Eine rasche Räumung gelingt dann, wenn auch ein entsprechendes Lagebild über die Bewohner*innen besteht und eine gezielte und rasche Hilfe angeboten werden kann.
- Es kommt zu einem Stromausfall und es ist nicht bekannt, in welchen Haushalten heimbeatmete Personen leben.
- Über Lautsprecherdurchsagen wird vor Gefahren gewarnt, jedoch werden damit keine gehörlosen Menschen erreicht.
In diesen Situationen kann es hilfreich sein, die speziellen Erfordernisse dieser vulnerablen Personen zu kennen, damit Einsatzleitungen und Leitstellen gezielt entsprechende Hilfestellung ausrichten können. Das Notfallregister stellt Planenden, Leitstellen und Einsatzkräften diese hilfreichen Informationen zur Verfügung. Die Informationen vervollständigen das Lagebild und tragen so zu einer noch besseren Planung der Einsatzmaßnahmen bei.
Transport von Informationen
Im Notfallregister können sich alle Personen registrieren, die besonderen Einschränkungen unterliegen: Immobilität, Beatmung, gesundheitliche Beeinträchtigungen und weitere Informationen (z.B. Daten zur Person, Erreichbarkeit, Wohnsituation, Gesundheitsdaten, individuelle Bedarfe und insofern gewünscht, ein Notfallkontakt) können erfasst werden. Durch jährliche Aktualisierungsabfragen wird die aktuelle Datenlage sichergestellt. Auch Einrichtungen der Pflege können registrieren.
Die Abfrage ist nur von registrierten und verifizierten Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, der Polizei, den Katastrophen- und Zivilschutzbehörden und deren verpflichteten Hilfsorganisationen zulässig. In eingeschränktem Umfang erhalten Betreiber kritischer Infrastrukturen, etwa Stromnetzbetreiber, Informationen über registrierte Personen, die von stromabhängiger, lebenserhaltender Technik abhängig sind. Jeder Zugriff und jede Abfrage von Informationen wird nachvollziehbar und gemäß der Datenschutzgrundverordnung protokolliert. Wurde die Registrierung überprüft, erhalten die oben angeführten Organisationen Zugang zum Notfallregister.
Wer sind die Initiatoren des Notfallregisters?
Der gemeinnützige Verein Notfallregister wurde im Oktober 2022 von Personen aus dem Katastrophen- und Zivilschutz, der Feuerwehr, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in Deutschland, dem Rettungsdienst und von Verwaltungsmitarbeitenden aus Deutschland und Österreich gegründet.
Wie ist der Datenschutz gewährleistet?
Die Datensicherheit ist bei der Speicherung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten besonders wichtig. Die von Notfallregister genutzten Server stehen alle innerhalb Deutschlands und unterliegen deutschem Recht bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Alle Abfragen aus dem Register werden sekundengenau protokolliert. Die Zugangsarchitektur zum Abfragesystem ist durch mehrfach Authentifikation gesichert und damit so sicher wie übliches Online-Banking.
Das Register ist für alle Nutzenden und Abrufenden kosten- und werbefrei und wird ausschließlich durch ehrenamtliches Engagement der Mitglieder getragen.