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Aktuelle Seite: Start / Der Österreichische Behindertenrat / Presse / Menschen mit Behinderungen in den Medien
Frau mit blauem Haar und schwarzem Spaghettishirt sowie einer Armprothese vedekct mit ihren Händen ihre Augen, Foto: Pexels/Anna Shvets
Der Österreichische Behindertenrat entwickelte einen Leitfaden für Journalist*innen, der am 27. Mai 2025 erstmals veröffentlicht wurde. Der Medienleitfaden trägt den Titel „Menschen mit Behinderungen in den Medien. Ein Leitfaden für anti-ableistische Darstellung und Repräsentation.“

Menschen mit Behinderungen in den Medien

Ein Leitfaden für anti-ableistische Darstellung und Repräsentation.

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf diskriminierungsfreie Darstellung in den Medien. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Behinderung soll dabei eine moderne Haltung zeigen und ohne Ableismus stattfinden.

Ableismus (von englisch able = fähig) ist eine Form der Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen und beinhaltet die Abwertung und den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen auf verschiedenen Ebenen, sowie Vorurteile gegenüber dieser Personengruppe.

Warum ist das wichtig?

Menschen mit Behinderungen sind aufgrund von Barrieren häufig von der Teilhabe am täglichen gesellschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen. Dies macht sie in der Gesellschaft oft unsichtbar. Aus diesem Umstand ergeben sich viele Vorurteile über das Leben mit Behinderungen, da durch diese Unsichtbarkeit wertvolle Begegnungen und Berührungspunkte mit Menschen mit Behinderungen fehlen. In vielen Fällen werden Menschen mit Behinderungen noch immer eindimensional dargestellt, sei es als Helden, die ein furchtbares Schicksal durch Willenskraft überwunden haben, oder tragische Opfer eines schrecklichen Schicksals, mit denen wir Mitleid empfinden. In Wahrheit existiert das Leben mit Behinderungen in vielen Graustufen. Allein in Österreich leben ca. 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen. Jeder Mensch kann jederzeit durch eine Krankheit oder einen Unfall zum Kreis der Menschen mit Behinderungen zählen. Dabei sind Herkunft, Sprache, Geschlecht, Hautfarbe oder sexuelle Orientierung egal. Dies macht die Gruppe der Menschen mit Behinderungen zu einer diversen Gruppe, die es verdient, in ihrer Diversität und Pluralität abgebildet zu werden.

Medien als wichtiger Faktor im Disability Mainstreaming

Medien haben dabei eine besondere Rolle in der Gesellschaft. Sie spiegeln nicht nur gesellschaftliche Wahrnehmungen und Haltungen, sie können diese auch maßgeblich prägen und zu einem diskriminierungsfreien Miteinander beitragen. Dabei sollen sie im Idealfall existierende Vorurteile nicht weiter reproduzieren, sondern die Gesellschaft so divers abbilden, wie sie ist und auf diskriminierende Darstellungen verzichten. Medien sind dabei ein entscheidender Faktor bei der Integration der Perspektiven von Menschen mit Behinderungen, dem sogenannten Disability Mainstreaming.

Die Expertise der Community von Menschen mit Behinderungen sollte aktiv eingeholt werden, im Idealfall werden sie in der Entwicklung von Darstellungen auch hinter den Kulissen eingebunden. Dies ermöglicht einerseits eine möglichst realistische und diskriminierungsfreie Darstellung, andererseits könnte man dadurch vermeiden, dass laufende Diskurse ignoriert oder sogar konterkariert werden.

Grundlage

Die Basis für diesen Rahmen bildet die UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 8; Bewusstseinsbildung. Nachfolgende ein Auszug):

„(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

  1. a) in der gesamten Gesellschaft, […] das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
  2. b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
  3. c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören:

  1. c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen.“

Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, Medien zu rezipieren. Damit das möglich ist, müssen sie barrierefrei gestaltet werden.

Wichtig dabei ist das sogenannte „Zwei-Sinne-Prinzip“: Diesem zufolge müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Wichtige Bestandteile barrierefreier Medien bilden dabei unter anderem Untertitel, Audiodeskriptionen, Alternativtexte, Texte in einfacher bzw. leichter Sprache und Übersetzung in Gebärdensprache.

Weitere Informationen:

  • Digitalbarrierefrei.at
  • Barrierekompass.de

Beispiele

Menschen mit Behinderungen werden als gleichwertig dargestellt

Menschen mit Behinderungen sollen nicht auf abwertende, verächtlich machende oder verspottende Weise dargestellt werden. Vorurteile, die sie als weniger wertvoll für die Gesellschaft oder weniger (leistungs-)fähig als Menschen ohne Behinderungen darstellen, sollen nicht weiter verfestigt, sondern aufgelöst werden. Die Gleichwertigkeit von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft darf durch die Darstellung nicht in Frage gestellt werden. Die Darstellung soll Menschen nicht auf ihre Behinderungen reduzieren, sondern ihre Diversität und Facetten unterstreichen.

Nicht-diskriminierende Sprache

Sprache schafft Realität, ein sensibler Umgang mit unseren Worten ist daher wichtig. Wörter mit Bezug auf Behinderungen sollen nicht auf eine abwertende Weise verwendet werden, da dies negative Konnotationen zu dem Begriff und zu Behinderung allgemein verstärkt.

Beispiele

  • Behinderung ist kein böses Wort! Es soll nicht als Schimpfwort verwendet werden.
  • Euphemismen wie “Mensch mit besonderen Bedürfnissen”, “Handicap” oder “Beeinträchtigung” (Beeinträchtigung ≠ Behinderung) sollen vermieden werden, da dadurch der Eindruck entsteht, Behinderung sei etwas, das tabu ist. Außerdem sind die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nach Teilhabe und selbstbestimmtem Leben nicht besonders.
  • Mensch mit Behinderung oder behinderter Mensch (sogenannte „identity first“ oder „person first“ language)? Grundsätzlich ist beides richtig, oft ist es eine Frage der Präferenz. Einige Personen bevorzugen „identity first language“, da sie damit den Begriff enttabuisieren möchten. Aufgrund der Stigmatisierung wird oft der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ bevorzugt verwendet. Zu vermeiden ist der Ausdruck „die Behinderten“.
  • Achtung auf sprachliche Feinheiten: Beispiel: Eine Person macht nicht etwas “trotz” Behinderung, sondern “mit” Behinderung → das Wort “trotz” verstärkt Vorurteile und suggeriert, dass es im Normalfall nicht möglich sei, dass eine Person mit Behinderung eine bestimmte Tätigkeit ausübt.
  • Abwertende Begriffe: “dumm”, “asozial”, “verrückt” oder „Krüppel“, sind zu vermeiden. Wörter wie „blind“ oder „taub“ sollten auch wie das Wort „behindert“ nicht als Beleidigung verwendet werden. (z.B.: „Bist du blind oder was?“)
  • „taubstumm“ ist zu vermeiden, da der Ausdruck impliziert, taube Personen seien sprachlos.
  • Nicht zeitgemäße Ausdrücke wie beispielsweise „an den Rollstuhl gefesselt“: Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren usw. helfen Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sich in der Welt frei zu bewegen. Ein Rollstuhl ist daher das Gegenteil einer Fessel oder etwas, das einschränkt. Vielmehr ermöglicht er Teilhabe am Leben. Nicht Mobilitätshilfen schränken Personen ein, sondern Barrieren, die sie erleben. Das sollte unsere Sprache klar widerspiegeln. (Eine Person nutzt einen Rollstuhl)
  • Jemand „leidet“ unter einer Behinderung sollte vermieden werden, da Menschen mit Behinderungen nicht automatisch darunter leiden. Besser: Jemand „hat“ eine Behinderung oder „lebt mit“ einer Behinderung.
  • Weitere Beispiele: Tipps für das Texten – Barrierefreie Medien

Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen

Gewalt (körperliche, psychische, strukturelle) gegenüber Menschen mit Behinderungen soll nicht unkontextualisiert oder unhinterfragt dargestellt werden.

Helden-Opfer-Mythos

Menschen mit Behinderungen sollen nicht als bemitleidenswert oder hilflose „Opfer“ eines schlimmen Schicksals dargestellt werden mit dem Ziel, Mitleid für Menschen mit Behinderungen zu erzeugen (beispielsweise im Zuge von Spendenkampagnen). Behinderung soll nicht automatisch mit Leid oder Krankheit in Verbindung gebracht werden.

Gleichzeitig sind Menschen mit Behinderungen nicht automatisch tapfere Helden, wenn sie etwas erreichen, wie zum Beispiel im Behindertensport. Menschen mit Behinderungen überwinden dabei nicht ihre Behinderungen, sondern Barrieren, die sie erfahren.

Behinderung zur Abschreckung oder als Schockmittel

Behinderungen sollen nicht zur Abschreckung oder als Schockmittel verwendet werden, um Menschen vor bestimmten Verhaltensweisen wie beispielsweise Autofahren unter Alkoholeinfluss, Rauchen in der Schwangerschaft oder unvorsichtigem Verhalten zu warnen, da dies negative Konnotationen verstärkt und den Wert des Lebens mit Behinderungen in Frage stellt.

Othering

Othering bezeichnet die Abgrenzung einer Personengruppe (wir) gegen eine andere (die anderen = others). Die nicht-eigene Personengruppe wird dabei als „anders“ und „fremd“ bewertet und ausgegrenzt. Es entsteht ein Bild von „wir“, die „normalen“ gegen die „anderen“. Dieses Othering wird oft als Rechtfertigung genutzt, die andere Personengruppe von der Mehrheitsgesellschaft abzugrenzen, da diese andere Bedürfnisse oder Vorstellungen hätten. Menschen mit Behinderungen sind nicht „anders“ oder „sonderbar“ und sollen nicht „abgesondert“ vom Rest der Welt betrachtet und behandelt werden, sondern als Menschen wie alle anderen, die einen Platz in der Mitte der Gesellschaft haben.

„Inspiration Exploitation“ oder „Inspiration Porn“

Darstellungen von Menschen mit Behinderungen, die dem Zweck der Inspiration dienen, bei denen Menschen mit Behinderungen objektifiziert werden, sind ein Beispiel von „Othering“. Die Inspiration dabei dient nicht dem Ziel, die Gesellschaft inklusiver zu gestalten, sondern führt dazu, dass sich nicht-behinderte Personen bestärkt oder erleichtert fühlen. Zum Beispiel werden Menschen mit Behinderungen auf eine lobende Art und Weise bei Aktivitäten gezeigt, die bei Menschen ohne Behinderungen als normal empfunden werden. Mitunter dienen diese Darstellungen dazu, dass sich Menschen ohne Behinderungen erleichtert darüber fühlen, selbst nicht behindert zu sein. Ein Beispiel ist die Darstellung einer Sport ausübenden Person mit sichtbarer Behinderung mit dem Spruch: „Was ist deine Ausrede?“. Darstellungen wie diese führen zur Objektivierung anstatt Gleichstellung und Inklusion voranzutreiben.

„Cripping up“

Menschen mit Behinderungen sollen von Darsteller*innen verkörpert werden, die selbst eine Behinderung haben, da nur sie das Leben mit Behinderungen authentisch darstellen können. Werden nicht-behinderte Personen gecastet, leidet nicht nur die Authentizität – es wird auch die Chance einer Person mit Behinderung genommen.

Schutz der Privatsphäre

Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen von Berichterstattung das Recht auf ihre Privatsphäre. Fragen zu medizinischen und privaten Details sollen nicht ohne Absprache und ausdrücklichen Konsens gestellt werden. Besonders Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein besonderes Schutzbedürfnis und sollten nicht auf eine Art dargestellt werden, die die Wahrung ihrer (medizinischen) Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte verletzt.

Tokenismus

Werden Menschen mit Behinderungen werden für Darstellungen genutzt, die die Diversität und Inklusivität eines Unternehmens oder einer Organisation unterstreichen sollen, ohne dass in der Realität für tatsächliche Inklusion gesorgt wird, ist dies eine weitere Form von Objektifizierung.

Behinderungen werden dargestellt, ohne die Menschen zu zeigen

Werden Behinderungen dargestellt, indem nur die Hilfsmittel ohne die Personen gezeigt werden, werden Menschen mit Behinderungen auf ihre Hilfsmittel reduziert (z.B. ein leerer Rollstuhl).

Diskriminierungsfreie Werbung

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf diskriminierungsfreie Darstellung in der Werbung.
Eine Richtlinie zu anti-ableistischer Werbung ist im Ethik-Kodex des Österreichischen Werberats unter dem Punkt 2.4. Menschen mit Behinderungen zu finden.

Zum Weiterlesen

Maria Pernegger: Menschen mit Behinderung und Inklusion in österreichischen Massenmedien. Jahresstudie 2021/2022

Tanja Kollodzieyski: Ableismus 

Ernst Tradinik: Inklusive Medienarbeit

Barrierefreie Medien

Leidmedien.de

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