Von Victoria Biber
Der Ausschuss der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Committee on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR) überwacht die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Arbeit, Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit. Auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.
Staatenprüfung Österreichs im November 2026
Im Rahmen des regelmäßigen Staatenprüfverfahrens überprüft der UN-Ausschuss, inwieweit Österreich seine Verpflichtungen aus dem Pakt erfüllt. Im Vorfeld der Prüfung hat der Ausschuss eine Frageliste an Österreich übermittelt, zu der auch zivilgesellschaftliche Organisationen Stellung nehmen konnten.
Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) hat die Frageliste beantwortet und dabei die Situation von Menschen mit Behinderungen sowie bestehende Herausforderungen bei der Umsetzung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte aufgezeigt.
Wie geht es weiter?
Im November 2026 findet die Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Ausschuss statt. Auf Grundlage der Prüfung veröffentlicht der Ausschuss abschließende Bemerkungen und Handlungsempfehlungen an Österreich. Diese zeigen auf, in welchen Bereichen weiterer Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen Österreich ergreifen sollte, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen besser umzusetzen.
Die Empfehlungen bieten eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und bestehende Barrieren abzubauen.