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Im Mittelpunkt des Gesprächs mit Behindertenrat-Präsident Klaus Widl, den Vizepräsidenten Franz Groschan und Martin Ladstätter sowie Behindertenrat-Geschäftsstellenleiterin Barbara Haider-Novak und Nicola Onome Sommer, Leiterin des Kompetenzteams Gesundheit des Österreichischen Behindertenrats, standen aktuelle Entwicklungen um die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen.
Hilfsmittelversorgung
Zu Beginn wurde das neueste Positionspapier des Österreichischen Behindertenrats zur Hilfsmittelversorgung vorgestellt. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig bestätigte, dass sich alle Parteien im Nationalrat einig seien, dass es einen One-Stop-Shop geben müsse.
In diesem Zusammenhang machte die Delegation des Österreichischen Behindertenrats deutlich, dass mit der Umsetzung alsbald begonnen werden soll. Auch wurde mit dem Hinweis auf das Positionspapier dargelegt, dass das Thema Hilfsmittelversorgung weit mehr als das Schaffen einer zentralen Anlaufstelle umfasst.
Gefordert wurde, die Maßnahmen des Positionspapiers ehestmöglich umzusetzen.
Bericht über die Versorgung
Thematisiert wurde weiters die laufende Entwicklung des im März 2025 im vom Nationalrat einstimmig beschlossenen Berichts zur gesundheitlichen Situation und Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Österreich.
Gefordert wurde, dass dieser Bericht entsprechend der Entschließung des Nationalrats umgesetzt wird.
Optimierung der Versorgung
Entsprechend dem Zielsteuerungsvertrag 2024-2028 soll auch die Maßnahme 3 „Optimierung der Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ zur Umsetzung gelangen.
Es wurde festgehalten, dass es klare Kriterien braucht, die definieren, was eine gute Gesundheitseinrichtung ausmacht. Im Arbeitsprogramm, das erstellt werden soll, sollen nicht nur Maßnahmen und Angebote enthalten sein, die rasch und kostengünstig umgesetzt werden können. Auch dürfen Maßnahmen zur Prävention und Hilfsmittelversorgung nicht ausgeklammert werden.
Gefordert wurde, dass die Maßnahmen, die im Rahmen dieses Projekts erarbeitet werden, dem Anspruch der Optimierung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Dafür benötigt es entsprechende Etappenpläne.
Kommunikative Barrierefreiheit
Eine weitere Forderung, die Inhalt des Austausches war, ist die Gewährleistung kommunikativer Barrierefreiheit im Gesundheitsbereich.
Ausblick
Behindertenrat-Präsident Klaus Widl erinnerte schließlich daran, dass sowohl die im aktuellen Regierungsprogramm 2025 – 2029 festgelegten Vorhaben in Bezug auf Menschen mit Behinderungen sowie die im Nationalen Aktionsplan 2024 – 2030 vorgesehenen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen.
Es wurde vereinbart, im Austausch zu bleiben und weiterhin gemeinsam an der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu arbeiten.



