Nachdem sich das Kompetenzteam Rechtsdurchsetzung des Österreichischen Behindertenrats der Hausordnung des Wiener Hanusch-Krankenhauses angenommen hat, ist nun die Mitnahme von Assistenzhunden – mit Ausnahme klar definierter Bereiche wie etwa Operationsbereichen – ohne vorherige Genehmigung zulässig.
Als eine Frau – begleitet von ihrem Assistenzhund – ihre Mutter im Hanusch-Krankenhaus der Österreichischen Gesundheitskasse besuchen wollte, wurde ihr der Zutritt mit dem Assistenzhund in den Stationsbereich mit Verweis auf die Hausordnung verwehrt. Eine von der Assistenzhundnutzerin eingebrachte Schlichtung vor dem Sozialministeriumservice scheiterte. Erst nach der Intervention des Österreichischen Behindertenrats konnte eine Lösung gefunden werden: Assistenzhunde dürfen nun auch in den stationären Bereich des Spitals mitgenommen werden.
Pauschales Verbot widerspricht Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
„Ein pauschales Verbot ist diskriminierend und widerspricht dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz“, betont Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats. Das Gesetz garantiert Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen – dazu gehört auch, dass sie von ihrem Assistenzhund begleitet werden dürfen.
Hanusch-Krankenhaus reagierte nach Intervention rasch
Seit August 2025 erlaubt die Hausordnung des Spitals die Mitnahme von Assistenzhunden – mit Ausnahme klar definierter Bereiche wie Operationssälen.
Laut Eva Ankowitsch, Verwaltungsdirektorin des Hanusch-Krankenhauses, seien unmittelbar nach dem Beschwerdefall umfassende Maßnahmen gesetzt worden. Konkret befinde sich –neben der bereits erfolgten Änderung und Neuveröffentlichung der Hausordnung nun auch die Anstaltsordnung in Überarbeitung. Darin sollen neue Regelungen, die dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen, abgebildet werden.
„Ergänzend dazu wurden die relevanten internen Prozesse adaptiert und die Mitarbeiter*innen diesbezüglich informiert. Die ebenfalls erforderliche Erneuerung diverser Drucksorten sowie Hinweis- und Orientierungstafeln wurde veranlasst und befindet sich in Umsetzung. Die Hausordnung lässt nun die Mitnahme von Assistenzhunden mit Ausnahme klar definierter Bereiche (z.B. Operationsbereiche o.ä.) ohne vorherige Genehmigung zu“, erklärt Ankowitsch.
Gleichberechtigte Teilhabe durchgesetzt
Der Fall zeigt, wie wichtig die Arbeit des Österreichischen Behindertenrats ist: Durch seinen Einsatz wurde eine diskriminierende Regelung aufgehoben – und für viele Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe durchgesetzt.
Service-Links
Kompetenzteams des Österreichischen Behindertenrats
Hanusch-Krankenhaus: Hausordnung und Informationen von A-Z
Auszug aus der aktualisierten Hausordnung des Hanusch-Krankenhauses
Assistenzhunde gemäß §39a Bundesbehindertengesetz sind im Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet. Bitte legen Sie unserem Personal Ihren Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes als Nachweis vor.
Die Mitnahme von Assistenzhunden ist in folgenden Bereichen jedoch nicht zulässig:
- Operationsbereiche, Aufwach- und Eingriffsräume, Behandlungsräume invasiv
- Dialysestation
- Hämato-Onkologie und vergleichbare Abteilungen bzw. Bereiche/Krankenzimmer mit immunsupprimierten Patientinnen und Patienten
- Intensivstation und Überwachungsbereiche
- Räume zur Schutz-und Quellenisolierung
- Bereiche für Lebensmittellagerung, -herstellung und -verteilung (Anstaltsküche und Personal-Teeküchen)