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Startseite › Aktuelles › News › Erwachsenenschutzrecht darf nicht verschlechtert werden

Erwachsenenschutzrecht darf nicht verschlechtert werden

14. Juni 2025

Budgetbegleitgesetz: Ab 1. Juli 2025 droht Menschen, die einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter haben, eine massive Einschränkung ihrer Selbstbestimmung.

2 Männer und eine Frau sitzen an einem Podium
Volksanwalt Bernhard Achitz, Behindertenrat-Vizepräsident Martin Ladstätter und Monitoringausschuss-Vorsitzende Julia Moser bei einer Pressekonferenz am 13. Juni 2025, Foto: Chris Mavric

Im Rahmen einer Pressekonferenz kritisierten Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Julia Moser, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, und Volksanwalt Bernhard Achitz am 13. Juni 2025 geplante Änderungen im Erwachsenenschutzrecht durch das Budgetbegleitgesetz.

Nach massiver Kritik am Sachwalterrecht durch den UN-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2013 wurde das damalige Erwachsenenschutzrecht im Rahmen eines partizipativen Prozesses überarbeitet. Die Überarbeitung gipfelte im Beschluss des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, das am 1. Juli 2018 in Kraft trat. Damit wurde die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, die einen Vertreter haben, gestärkt und die Rechtslage an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention angenähert.

Mann mit rotem Hemd und Brille sitzt vor einem Podium
Martin Ladstätter, Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat, Foto: Chris Mavric

„Der Prozess der Erarbeitung und das Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes wurde vom UN-Ausschuss bei der Staatsprüfung im Jahr 2023 als einer von wenigen Punkten als besonders positiv hervorgehoben“, erinnert Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats.

Im Herbst 2024 wurde im Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Ergebnisse der externen Evaluierung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes in die Rechtslage einzuarbeiten. Diese Arbeitsgruppe wurde seitens des Justizministeriums – noch bevor es zu einer gemeinsamen Entscheidung gekommen war –, aufgelöst. Nunmehr ist geplant, mit dem Budgetbegleitgesetz Änderungen im Erwachsenenschutzrecht vorzunehmen, die den Diskussionsinhalten der Arbeitsgruppe widersprechen und einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen zur Folge haben.

Frau mit blondem Haar und Brille sowie rotem Sakko spricht in ein Mikrofon
Julia Moser, Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss, Foto: Chris Mavric

„Dass Österreich ausgerechnet jenen international gelobten Prozess der Partizipation abbricht und damit von dem Grundsatz ‚Nichts ohne uns über uns‘ abkehrt, ist vollkommen unverständlich und äußerst bedauerlich“, verdeutlicht Julia Moser, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Konkret ist im Budgetbegleitgesetz vorgesehen, die Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre zu verlängern und die Verpflichtung zu streichen, eine Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein zu beauftragen, ob weiterhin die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung besteht.

2 Männer sitzen an einem Podium
Volksanwalt Bernhard Achitz und Martin Ladstätter, Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat, Foto: Chris Mavric

„Fristen schützen Menschenrechte. Wer sie ausdehnt, ohne guten Grund, schwächt das Prinzip der Überprüfbarkeit. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass Richter*innen in einem großen Ausmaß auf die Beauftragung eines Clearings verzichten und damit Erwachsenenvertretungen ohne umfassende Überprüfung von deren Notwendigkeit verlängert werden“, gibt Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, zu bedenken.

„Die geplanten Änderungen wären ein Rückschritt und ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Notwendig wäre, mit Vorsorgemaßnahmen dafür zu sorgen, dass Erwachsenenvertretungen gar nicht erst notwendig werden. Da sind die Länder gefragt“, verdeutlicht Volksanwalt Bernhard Achitz.

Mann mit rotem Hemd und Frau mit rotem Sakko sitzen vor einem Podium. Die Frau spircht.
Martin Ladstätter, Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat, und Julia Moser, Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss, Foto: Chris Mavric

Die Vertreter*innen von Behindertenrat, Monitoringausschuss und Volksanwaltschaft setzen sich dafür ein, die geplanten Änderungen aus dem Budgetbegleitgesetz zu streichen und wieder den Weg der Partizipation zu bestreiten, um in einem gemeinsamen Prozess bestehende Herausforderungen zu lösen.

Frau mit braunem Haar und Brille gebärdet vor Kameras
Sabine Zeller, ÖGS-Dolmetscherin, Foto: Chris Mavric
Frau mit brünettem Haar und rosa Kleid spricht in ein Mikrofon
Kerstin Huber-Eibl, Österreichischer Behindertenrat, Foto: Chris Mavric

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