Der Vorschlag zur EU-Antidiskriminierungsrichtlinie wurde seit dem Jahr 2008 im EU-Rat (hier sitzen die Regierungsvertreter der EU-Staaten) blockiert. Dabei handelt es sich um ein zentrales Instrument um die Rechte von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Ziel der Anti-Diskriminierungsrichtlinie ist nämlich der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von:
- Behinderung
- Alter
- Religion
- Weltanschauung oder
- sexueller Orientierung
Zuletzt wollte die EU-Kommission – aufgrund dieser Blockade – diese Richtlinie ganz aus dem politischen Programm nehmen. Viele Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen haben davor gewarnt, da diese Richtlinie endlich auch einen Diskriminierungsschutz in Bereichen wie Gesundheit, Wohnen und Bildung sicherstellen würde. Bislang war im EU-Recht nur der Diskriminierungsschutz im Bereich Erwerbsarbeit abgedeckt.
Am 17. Juli 2025 hat die EU-Kommission diese Entscheidung wieder zurückgenommen. Katrin Langensiepen (EU-Abgeordnete und u.a. Mitglied in der interparlamentarischen Gruppe für Menschen mit Behinderungen sowie im Gleichstellungsausschuss) schreibt zu dieser positiven Entwicklung:
„Die heutige Entscheidung ist ein überfälliges Signal, dass die Europäische Union zu ihren Werten steht und ein Sieg für Millionen Menschen in Europa, die tagtäglich Diskriminierung erfahren, sei es wegen ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung.“ Und: „Seit 17 Jahren liegt diese Richtlinie auf dem Tisch, blockiert durch einzelne Mitgliedstaaten wie Deutschland, Italien und Tschechien. Unter der aktuellen dänischen Ratspräsidentschaft setzen wir nun alles daran, diese historische Lücke im EU-Antidiskriminierungsrecht endlich zu schließen.“
Katrin Langensiepen verweist zudem auf die wirtschaftlichen Argumente für eine umfassende Gleichstellungspolitik. Laut einem Bericht des Europäischen Parlaments könnte die Umsetzung der Richtlinie helfen, jährlich bis zu 55 Millionen Euro durch verbesserte Gesundheit und Bildung einzusparen: „Antidiskriminierung ist ein sozialer, demokratischer und ökonomischer Imperativ. Jetzt ist es an der Zeit, den letzten Schritt zu gehen und diese Richtlinie endlich zu verabschieden. Europa darf bei Grundrechten keine Kompromisse machen!“