• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › European Accessibility Act: Umsetzung in nationales Recht

European Accessibility Act: Umsetzung in nationales Recht

26. Juli 2024

Die EU-Kommission fordert Umsetzung der Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in mehreren Ländern.

Symbolbild Accessibility: Illustration: Mann vor Computer mit Symbolen für Lautsprecher, Auge, Rollstuhl und Ohr

Die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen trat am 28. Juni 2019 in Kraft. Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Juni 2022 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Aktuelle Entwicklungen

Im Juli 2022 hatte die Kommission bereits 24 Mitgliedstaaten förmlich aufgefordert, Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu ergreifen. Im April 2023 wurden drei weitere Staaten zur Einreichung vollständiger Umsetzungsmaßnahmen aufgefordert. Da fünf Mitgliedstaaten – Deutschland, Kroatien, Schweden, Slowenien und die Niederlande – weiterhin keine vollständige Umsetzung nachgewiesen haben, hat die Europäische Kommission am 25.7.2024 erneut diese Länder kontaktiert. Diese Mitgliedsstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahmen zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte die Kommission beschließen, die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.

Bulgariens Versäumnis

Zusätzlich hat die Kommission beschlossen, Bulgarien vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Bulgarien hatte angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Barrierefreiheits-Richtlinie bis Dezember 2023 vorzulegen, hat dies bis dato jedoch noch nicht gemacht. Daher hat Bulgarien die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt. Die Kommission sieht die bisherigen Bemühungen als unzureichend an und leitet rechtliche Schritte ein.

Wichtigkeit der Barrierefreiheit

Die Europäische Barrierefreiheits-Richtlinie hat enorme Bedeutung für Menschen mit Behinderungen. Sie stellt sicher, dass alltägliche Produkte und Dienstleistungen – von Kommunikationsmitteln bis hin zu Bankdienstleistungen – für alle Menschen zugänglich sind. Durch die Umsetzung der Richtlinie wird nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe erleichtert, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Gleichstellung und Selbstbestimmung von mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa geleistet.

Unternehmen und Dienstleister*innen haben bis zum 28. Juni 2025 Zeit, um die einheitlichen EU-Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.

von Victoria Biber

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Das könnte Sie auch interessieren

7 sitzende Personen bei einer Podiumsdiskussion. Recht steht eine schwarz gekleidete ÖGS-Dolmetscherin. Im Vordergrund ist sitzendes Publikum zu sehen. Im Hintergrund großer Schriftzug "Herzlich willkommen zur Fachkonferenz"

Fachkonferenz Barrierefreiheitsgesetz

25. September 2025

Neue Vorschriften, neue Lösungen? Umsetzung des European Accessibility Act in Österreich

2 männer unterhalten sich in Gebärdensprache

Barrierefreier Tourismus in Wien

2. November 2025

Wien stärkt mit dem Aktionsprogramm „Barrierefreiheit“ seine Strategie Inklusives Wien 2030. Die Stadt zeigt, wie Zugänglichkeit zum Standortvorteil im Tourismus wird.

Gebäude mit riesigen Glasfenstern, davor wehen EU-Flaggen, Foto: Unsplash/Christian Lue

EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird angepasst

24. Oktober 2025

Lobbyarbeit auf Europaebene zeigt Wirkung: Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird 2026 um neue Maßnahmen ergänzt.

Innenansicht einer Baustelle: Raum mit Stützmauern und heruntergeschlagenem Verputz, Schutt auf dem Boden

OÖ: Verschlechterung barrierefreier Gestaltung baulicher Anlagen abgewendet

29. September 2025

Behindertenrat konnte Verschlechterung im Vergleich zur geltenden Rechtslage im Hinblick auf barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen abwenden.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat