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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich

15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich

26. Oktober 2023

Behindertenrat fordert strukturierten Prozess, der Menschen mit Behinderungen endlich ihre Menschenrechte garantiert

Am 26. Oktober 2008 trat das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Österreich in Kraft. Damit wurden die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen erstmals in einem eigenen Dokument festgehalten und Österreich (Bund und Bundesländer) verpflichtete sich zu deren Umsetzung.

15 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Österreich wurde deren Umsetzung erneut vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überprüft. Im Rahmen der im August 2023 erfolgten Staatenprüfung Österreichs wurden grobe Mängel und Rückschritte insb. in den Bereichen Bildung, Barrierefreiheit, De-Institutionalisierung und Föderalismus festgestellt und dem Staat Österreich eine lange Liste an Handlungsempfehlungen übermittelt.

Inklusionsmarsch zu den Zentralen der Regierungsparteien

„Bislang initiierte die Bundesregierung keinen strukturierten Prozess zur Umsetzung der vom UN-Fachausschuss übermittelten Handlungsempfehlungen“, zeigt sich Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, enttäuscht.

„Wir haben Vertreter*innen der Regierungsparteien eingeladen, am 29. November 2023 beim Inklusionsmarsch mit einer Abordnung von Menschen mit Behinderungen über die Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs sowie die Umsetzung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen, zu denen sich Österreich vor 15 Jahren bekannt und verpflichtet hat, zu sprechen“, so Widl.

Im Rahmen des Inklusionsmarsches werden wir die Verantwortlichen auffordern, endlich einen detaillierten Umsetzungsplan vorzulegen. Denn nur so ist garantiert, dass die Handlungsempfehlungen bis zur nächsten Staatenprüfung umgesetzt sind und damit die durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtenden Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen endlich Eingang in deren Lebensrealität finden“, so Widl abschließend.

Inklusionsmarsch für die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen

Im Rahmen eines Inklusionsmarsches zu den Zentralen der Regierungsparteien fordert der Österreichische Behindertenrat die Verantwortlichen auf, endlich einen detaillierten Umsetzungsplan in Bezug auf vom UN-Fachausschuss übermittelte Handlungsempfehlungen an den Staat Österreich vorzulegen.

29. November 2023, 14:30 bis 16:00 Uhr

  • Treffpunkt Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien um 14:30 Uhr
  • Marsch zur Löwelstraße 12, 1010 Wien um 15:00 Uhr
  • Ende in der Löwelstraße 12, 1010 Wien um 16:00 Uhr
Inklusionsmarsch zu den Zentralen der Regierungsparteien

Service-Links

UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsche Übersetzung der Konvention und des Fakultativprotokolls (PDF)

United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities

UN Human Rights Office: OHCHR and the rights of persons with disabilities

Rückfragen & Kontakt

Österreichischer Behindertenrat
Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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