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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Auswirkungen des Doppelbudgets 2025 und 2026 auf Menschen mit Behinderungen

Auswirkungen des Doppelbudgets 2025 und 2026 auf Menschen mit Behinderungen

19. Mai 2025

Das Doppelbudget 2025 und 2026 hat auch auf Menschen mit Behinderungen große Auswirkungen.

zwei Hände öffnen eine schwarze Geldbörse ohne Inhalt

Der Österreichische Behindertenrat hat sich intensiv mit dem Budget beschäftigt. Nachfolgend werden einige wesentliche Maßnahmen aufgezählt, wiewohl kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.

Positiv zu bemerken ist, dass das Pflegegeld auch in den nächsten Jahren valorisiert wird.

Außerdem ist positiv zu erwähnen, dass Menschen mit Behinderungen (die länger als 1 Jahr arbeitslos sind) weiterhin für einen unbeschränkten Zeitraum geringfügig zum Arbeitslosengeld dazuverdienen dürfen. Wir sind sehr erfreut, dass die Politik diesen Punkten unserer Forderungen – die wir an Sozialministerin Korinna Schumann im persönlichen Austausch herangetragen haben und mittels Brief mitgeteilt haben – gefolgt ist.

Negativ ist jedoch, dass der Erhöhungsbetrag bei der erhöhten Familienbeihilfe – so wie der Grundbetrag – 2026 und 2027 nicht valorisiert wird und daher die (erhöhte) Familienbeihilfe an Wert verliert.

Weiters wird der Preis des KlimaTicket Spezial (für Menschen mit Behinderungen) ab 1.1.2026 auf Ꞓ 1.050 jährlich angehoben und damit massiv verteuert.

Im Bereich des Erwachsenenschutzrechts sind mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 massive Verschlechterungen geplant. So wird die Frist für die Erneuerung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert und das verpflichtende Clearing bei Erneuerungsverfahren gestrichen. Damit wird der durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz erreichte Fortschritt bei der Sicherstellung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – wie von der UN-BRK gefordert – rückgängig gemacht und wir wieder in die Zeit der Sachwalterschaft zurück katapultiert.

Im Bereich der beruflichen Inklusion wird sich im Jahr 2026 ein Loch in Höhe von ca. Ꞓ 35 Mio. im Ausgleichstaxfonds auftun. Aus diesem Fonds werden alle Projekt- und Individualförderungen für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt bezahlt. Die Finanzierungslücke wird laut dem Teilheft zur Untergliederung 21 eine Reduktion der aus dem Ausgleichstaxfonds finanzierten Förderfälle (Projekt- und Individualförderungen) um ca. 11.000 Fälle zur Folge haben.
Besonders bedenklich ist die weitere zeitliche Perspektive. Mit Ministerratsvortrag vom 13.5.2025 wurde nämlich festgelegt, den Zuschuss zum Ausgleichtaxfonds aus dem allgemeinen Budget in den nächsten Jahren schrittweise (von Ꞓ 65 Mio. bis Ꞓ 15 Mio.) zu senken. Dies wird dazu führen, dass dringend benötigte Unterstützungsleistungen für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen nicht mehr vollständig finanziert werden können.

Auch in budgetär schwierigen Situationen ist es nicht zu akzeptieren, dass Unterstützungsleistungen, die essentielle Voraussetzung für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind, reduziert werden. Der ÖBR fordert daher, bei der Ausgestaltung der geplanten Kürzungen involviert zu werden und fordert die Bundesregierung dazu auf, einen offenen Dialog hinsichtlich alternativer Finanzierungsmodelle für den ATF zu führen., so Präsident Klaus Widl.

Im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe hat das Sozialministerium in den letzten Jahren Pilotprojekte gestartet. Eines zur Harmonisierung der Persönliche Assistenz und eines für Inklusive Arbeit. Leider werden dem Unterstützungsfonds, aus dem diese Pilotprojekte finanziert werden, in den Jahren 2025 und 2026 keine neuen finanziellen Mittel zugeordnet. Damit können die bestehenden Projekte – soweit überhaupt noch ein politischer Wille dazu besteht – nur noch so lange weitergeführt werden, bis der bestehende Geldtopf leer ist.

Wir müssen endlich davon wegkommen, dass die Umsetzung unserer Menschenrechte von der Verfügbarkeit budgetärer Mittel abhängig gemacht wird. Für so zentrale Bereiche wie die Persönliche Assistenz benötigen wir eine dauerhafte und sichere Finanzierung, erläutert Klaus Widl

Eine genaue Analyse der Detailbudgets „Unterstützung für Menschen mit Behinderung“ finden sie hier.

Rückfragen und Kontakt

Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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Telefon +43 1 5131533

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