• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Teilweise Rücknahme der Verschlechterungen im Erwachsenenschutz ist ein wichtiger weiterer Schritt

Teilweise Rücknahme der Verschlechterungen im Erwachsenenschutz ist ein wichtiger weiterer Schritt

16. Oktober 2025

UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich Maßstab der Politik werden

Justizia-Statue mit Waage und verbundenen Augen

Der Österreichische Behindertenrat zeigt sich als gesetzlich verankerte Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Österreich erleichtert, dass der Nationalrat mit dem Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 die drastischsten Verschlechterungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025 nun teilweise zurückgenommen hat. Diese Korrektur war überfällig und wird lobend anerkannt, darf aber nicht als ausreichende Lösung missverstanden werden.

„Dass die Regierung jetzt nach massiver Kritik aus der Zivilgesellschaft reagiert, zeigt: Der politische Druck hat gewirkt.“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Der Behindertenrat fordert eine umfassende Reform des Erwachsenenschutzes, die sich an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) orientiert, sowie die verbindliche Einbindung von Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungen in alle weiteren Reformschritte. „Über die Köpfe von Menschen mit Behinderungen hinweg darf keine Politik mehr gemacht werden. Wir stehen bereit, im Rahmen der Arbeitsgruppe im Justizministerium die nächsten Schritte gemeinsam zu gehen.“, so Widl abschließend.

Sidebar

OTS

Aussendungen des Österreichischen Behindertenrats

Kontakt für Presseanfragen

Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat