Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) hat einen sogenannten „Call for Input“ veröffentlicht. Damit luden die Vereinten Nationen alle Staaten, Organisationen und Expert*innen dazu ein, Beiträge und Informationen zu einem bestimmten Thema einzureichen.
In diesem Fall geht es um Eingaben zum Thema „Gleichberechtigte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“.
Mit dieser Konsultation möchte das OHCHR herausfinden, welche Barrieren es weltweit gibt, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, gleichberechtigt am politischen und öffentlichen Leben teilzunehmen – also zum Beispiel zu wählen, gewählt zu werden oder öffentliche Ämter zu bekleiden.
Die eingereichten Beiträge werden vom OHCHR ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst, der dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt wird. Ziel ist es, gute Praktiken aufzuzeigen, Lücken zu identifizieren und Empfehlungen zu entwickeln, wie politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen weltweit verbessert werden kann.
In der Folge wird die Eingabe des Österreichischen Behindertenrates auf Deutsch zusammengefasst.
Eingabe des Österreichischen Behindertenrates
In Österreich bestehen keine rechtlichen Einschränkungen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, zu wählen, gewählt zu werden oder öffentliche Ämter zu bekleiden. Das Wahlrecht kann nur in Ausnahmefällen durch ein Gericht entzogen werden – etwa nach einer schweren Straftat, nicht jedoch aufgrund einer Behinderung. Rechtlich gesehen sind Menschen mit Behinderungen also vollständig gleichgestellt.
In der politischen Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Menschen mit Behinderungen sind in Österreichs politischen Gremien deutlich unterrepräsentiert. Die Ursachen für die Unterrepräsentation liegen unter anderem an gesellschaftlichen und strukturellen Barrieren. In der österreichischen Gesellschaft bestehen weiterhin ableistische Haltungen und Vorurteile, die dazu führen, dass viele Menschen mit Behinderungen gar nicht erst erwägen, sich politisch zu engagieren oder zu kandidieren. Besonders Frauen mit Behinderungen sind aufgrund von Mehrfachdiskriminierungen in politischen Entscheidungsprozessen kaum sichtbar.
Ein weiterer zentraler Faktor ist das Bildungssystem, das politische Bildung nicht ausreichend fördert. Auch sind Informationen über politische Prozesse, Parteien und Wahlen oft nicht in barrierefreien Formaten verfügbar – etwa in Leichter Sprache oder Österreichischer Gebärdensprache.
Auf nationaler Ebene ist die Repräsentation von Menschen mit Behinderungen im Parlament äußerst gering. Zwar verfügt jede Parlamentspartei über eine*n Sprecher*in für das Thema Behinderung, doch diese Personen identifizieren sich in der Regel nicht selbst als Menschen mit Behinderungen. Auch auf europäischer Ebene zeigt sich ein ähnliches Bild.
Service Link
Austrian Disability Council Submission to the call for inputs on political participation (PDF)