ÖBR-Eingabe an Vereinte Nationen zu barrierefreier Infrastruktur
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte hat zu Stellungnahmen für eine thematische Studie über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich barrierefreie Infrastruktur – insbesondere Wohnen und Transport – aufgerufen. Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) hat sich auch diesmal mit einer Eingabe beteiligt und die Situation in Österreich zusammengefasst.
Barrierefreies Wohnen
Ein zentrales Problem liegt in der föderalen Zuständigkeit: Für das Baurecht sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich, wodurch es österreichweit sehr unterschiedliche Bauordnungen gibt. In den letzten Jahren gab es dabei auch Rückschritte. Dies wird daran deutlich, dass Neubauten entstehen, die nicht barrierefrei sind – ein klarer Widerspruch zu den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Barrierefreier Transport
Beim Zugang zu Transportmitteln sieht das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zwar den Anspruch auf Barrierefreiheit vor, die Realität zeigt jedoch weiterhin große Lücken. Nicht alle Angebote sind barrierefrei zugänglich und bestehende Rechtsbehelfe sind unzureichend. Positiv ist, dass es in den letzten Jahren spürbare Verbesserungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben hat. Allerdings fehlt es weiterhin an einer systematischen und umfassenden Einbeziehung von Expert*innen mit Behinderungen in alle Planungs- und Entscheidungsprozesse.
Ein weiteres Defizit betrifft die Erhebung und Auswertung von Daten: Österreich verfügt derzeit über keine flächendeckenden staatlichen Monitoring- oder Evaluierungsprozesse, die eine nachhaltige Umsetzung von Barrierefreiheit sicherstellen würden.
Wie geht es mit der Eingabe weiter?
Alle eingebrachten Stellungnahmen werden vom Büro des Hochkommissars für Menschenrechte ausgewertet und fließen in die thematische Studie ein, die anschließend dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vorgelegt wird. Damit werden die vom Österreichischen Behindertenrat aufgezeigten Problembereiche Österreichs auf internationaler Ebene sichtbar gemacht und in den Menschenrechtsdiskurs eingebracht.
Fazit
Die Eingabe des Österreichischen Behindertenrats macht deutlich: Trotz einzelner Fortschritte bleiben wesentliche strukturelle Probleme bestehen. Damit Österreich seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt, braucht es verbindliche Standards und eine systematische Einbeziehung von Expert*innen mit Behinderungen.
Die gesamte Eingabe in englischer Originalversion:
Service Link:
Call for Input Housing and Transportation (PDF)
Von Victoria Biber