Call for Input: Beteiligung der Zivilgesellschaft
Mit diesem sogenannten „Call for Input“ werden Informationen von Organisationen der Zivilgesellschaft gesammelt, die für die Analyse der Menschenrechtssituation im Land von Bedeutung sind. Der Beitrag des Österreichischen Behindertenrats macht auf zentrale Herausforderungen im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen aufmerksam und fließt direkt in die Vorbereitung und spätere Berichterstattung der Sonderberichterstatterin ein.
Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht die mangelhafte Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards in Österreich. Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2008 in Österreich ratifiziert wurde, zeigen sich in der Praxis nach wie vor Lücken in der Umsetzung. Darauf haben auch die Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses im Jahr 2023 hingewiesen.[1]
Mehrfachdiskriminierung bleibt unzureichend berücksichtigt
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Mehrfachdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen sind häufig nicht nur wegen ihrer Behinderung, sondern gleichzeitig auch aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder anderer Merkmale diskriminiert. Besonders gravierend sind die Auswirkungen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Ihre spezifischen Lebenslagen finden in politischen Maßnahmen bislang kaum Berücksichtigung. Der Zugang zur Justiz ist vielfach durch Barrieren erschwert – von unzugänglichen Gerichtsgebäuden über fehlende barrierefreie Kommunikation bis hin zu mangelnder Sensibilisierung des Personals. Ein Bericht von 2024 hat deutlich gemacht, dass Frauen mit Behinderungen, die Opfer von Gewalt werden, oft unzureichend geschützt sind.[2]
Auch in anderen Bereichen werden die besonderen Herausforderungen von Frauen mit Behinderungen deutlich. In sozialen Medien etwa sind sie überdurchschnittlich häufig von Hassrede betroffen. Und auch gesellschaftliche Stereotype wirken fort: Frauen mit Behinderungen sind in den Medien nach wie vor kaum sichtbar und, wenn doch, meist in problematischen Rollen als hilflose Opfer oder „Heldinnen des Alltags“.
Internationale Aufmerksamkeit und politischer Druck
Die Eingabe des Österreichischen Behindertenrats wird der UN-Sonderberichterstatterin als wichtige Grundlage für Gespräche während ihres Aufenthalts in Österreich dienen. Im Anschluss fließen die Informationen in ihren offiziellen Bericht an den UN-Menschenrechtsrat ein. Auf diese Weise erhalten die dargestellten Probleme internationale Aufmerksamkeit – und der politische Druck auf Österreich steigt, konkrete Verbesserungen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
Service Link
Die gesamte Eingabe auf Englisch (PDF)
Verweise
[1] Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses: Staatenprüfung zur Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention – Österreichischer Behindertenrat (letzter Aufruf: 25.08.2025).
[2] GREVIO, „Building trust by delivering support, protection and justice. Austria. First thematic evaluation report“ (2024), 1680b18c17 (letzter Aufruf: 25.08.2025).
Von Victoria Biber