Der Österreichische Behindertenrat ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung der 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihm sind über 85 Mitgliedsorganisationen organisiert. Auf Grund der Vielfalt der Mitgliedsorganisationen verfügt der Österreichische Behindertenrat über eine einzigartige Expertise zu allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen.
Der Österreichische Behindertenrat dankt für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme und erlaubt sich diese wie folgt auszuführen:
Zu den einzelnen Regelungen
Zu Artikel 16: Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1996
Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen Nikotinbeutel (Nikotinpouches) in den Anwendungsbereich des Monopols aufgenommen und ein Lizenzsystem für Liquids für E-Zigaretten (E-Liquids) eingeführt werden.
Diese geplanten Änderungen werden vom Österreichischen Behindertenrat ausdrücklich begrüßt.
Da diese Produkte eine hohe Attraktivität für Minderjährige aufweisen, ist es höchst begrüßenswert, dass diese nur noch von Trafikant*innen (die gesetzlich zur Altersverifikation verpflichtet sind) abgegeben werden sollen.
Auch wird durch die Erweiterung des Monopols auf diese Produkte die Existenz der Trafikant*innen (55,4 % davon sind Menschen mit Behinderungen) gesichert.
Zusammengefasst handelt es sich also um eine sozialpolitisch und jugendschutzpolitisch sinnvolle und notwendige Maßnahme, die vom Österreichischen Behindertenrat ausdrücklich begrüßt wird.
Mit besten Grüßen
Für Präsident Klaus Widl
Mag. Bernhard Bruckner