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Startseite › Aktuelles › News › Arbeitsgespräch mit Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig

Arbeitsgespräch mit Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig

5. August 2025

Am 4. August 2025 empfing Ulrike Königsberger-Ludwig, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, eine Delegation des Österreichischen Behindertenrats, um sich über dringende gesundheitspolitische Anliegen auszutauschen.

6 stehende Personen und eine im Rollstuhlsitzende Personen vor dem Schild des Sozialministeriums
von links: Kerstin Huber-Eibl, Barbara Haider-Novak, Nicola Onome Sommer, Klaus Widl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Franz Groschan und Martin Ladstätter

A

Im Mittelpunkt des Gesprächs mit Behindertenrat-Präsident Klaus Widl, den Vizepräsidenten Franz Groschan und Martin Ladstätter sowie Behindertenrat-Geschäftsstellenleiterin Barbara Haider-Novak und Nicola Onome Sommer, Leiterin des Kompetenzteams Gesundheit des Österreichischen Behindertenrats, standen aktuelle Entwicklungen um die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen.

Hilfsmittelversorgung

Zu Beginn wurde das neueste Positionspapier des Österreichischen Behindertenrats zur Hilfsmittelversorgung vorgestellt. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig bestätigte, dass sich alle Parteien im Nationalrat einig seien, dass es einen One-Stop-Shop geben müsse.

In diesem Zusammenhang machte die Delegation des Österreichischen Behindertenrats deutlich, dass mit der Umsetzung alsbald begonnen werden soll. Auch wurde mit dem Hinweis auf das Positionspapier dargelegt, dass das Thema Hilfsmittelversorgung weit mehr als das Schaffen einer zentralen Anlaufstelle umfasst.

Gefordert wurde, die Maßnahmen des Positionspapiers ehestmöglich umzusetzen.

Bericht über die Versorgung

Thematisiert wurde weiters die laufende Entwicklung des im März 2025 im vom Nationalrat einstimmig beschlossenen Berichts zur gesundheitlichen Situation und Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Gefordert wurde, dass dieser Bericht entsprechend der Entschließung des Nationalrats umgesetzt wird.

Optimierung der Versorgung

Entsprechend dem Zielsteuerungsvertrag 2024-2028 soll auch die Maßnahme 3 „Optimierung der Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ zur Umsetzung gelangen.

Es wurde festgehalten, dass es klare Kriterien braucht, die definieren, was eine gute Gesundheitseinrichtung ausmacht. Im Arbeitsprogramm, das erstellt werden soll, sollen nicht nur Maßnahmen und Angebote enthalten sein, die rasch und kostengünstig umgesetzt werden können. Auch dürfen Maßnahmen zur Prävention und Hilfsmittelversorgung nicht ausgeklammert werden.

Gefordert wurde, dass die Maßnahmen, die im Rahmen dieses Projekts erarbeitet werden, dem Anspruch der Optimierung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Dafür benötigt es entsprechende Etappenpläne.

Kommunikative Barrierefreiheit

Eine weitere Forderung, die Inhalt des Austausches war, ist die Gewährleistung kommunikativer Barrierefreiheit im Gesundheitsbereich.

Ausblick

Behindertenrat-Präsident Klaus Widl erinnerte schließlich daran, dass sowohl die im aktuellen Regierungsprogramm 2025 – 2029 festgelegten Vorhaben in Bezug auf Menschen mit Behinderungen sowie die im Nationalen Aktionsplan 2024 – 2030 vorgesehenen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen.

Es wurde vereinbart, im Austausch zu bleiben und weiterhin gemeinsam an der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu arbeiten.

mehrere Personen sitzen rund um einen Besprechungstisch und unterhalten sich
von links: Klaus Widl und Ulrike Königsberger-Ludwig
mehrere Personen sitzen rund um einen Besprechungstisch und unterhalten sich
mehrere Personen sitzen rund um einen Besprechungstisch und unterhalten sich
von links: Nicola Onome Sommer und Barbara Haider-Novak
mehrere Personen sitzen rund um einen Besprechungstisch und unterhalten sich

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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