Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maß von Gewalt, strukturellen Abhängigkeiten und Fremdbestimmung betroffen. Bei der Konferenz „Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen. Ursachen, Prävention und Schutz“ des Österreichischen Behindertenrats diskutierten Expert*innen, Interessenvertretungen sowie Vertreter*innen aus Beratung und Praxis, wie Prävention verbessert und der Zugang zu wirksamem Opferschutz gestärkt werden kann.
Zum Auftakt richteten Doris Schmidauer, Sozialministerin Korinna Schumann und die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen Videobotschaften an die Teilnehmer*innen. Anschließend begrüßten Patrick Berger, Leiter des ÖGB Chancen Nutzen Büros, und Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, die Gäste. Die Konferenz wurde von Miriam Labus moderiert.
Schumann betonte das Recht von Menschen mit Behinderungen auf ein Leben frei von Gewalt und Missbrauch. „Deshalb müssen wir dort handeln, wo der Schutz noch nicht ausreichend funktioniert, um allen Menschen in unserer Gesellschaft ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben zu ermöglichen.“

Doris Schmidauer verwies auf Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention und unterstrich die Bedeutung von Prävention. Katrin Langensiepen stellte die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt: „Eine inklusive Gesellschaft schützt Menschen mit Behinderung nicht dadurch, dass andere für sie entscheiden. Sie schützt sie dadurch, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte kennen und wahrnehmen, selbst entscheiden und ihr Leben selbst gestalten können.“

Strukturen verändern und Menschen stärken
Patrick Berger machte deutlich, dass Prävention Menschen Handlungsmöglichkeiten geben müsse: „Wir müssen Strukturen finden und den Menschen die Möglichkeit in die Hand geben, sich gegen Gewalt zu wehren.“
Klaus Widl verwies auf den Zusammenhang von Gewaltprävention und Selbstbestimmung. Menschen müssten ihre Rechte kennen, verständliche Informationen erhalten und wissen, wohin sie sich wenden können, wenn etwas passiert. Gerade beim Zugang zu Beratung und Opferschutz bestünden weiterhin große Lücken.
Unsichtbare Gewalt sichtbar machen
Den fachlichen Auftakt bildete die Keynote „Unsichtbare Gewalt – sichtbare Verantwortung“ von Isabell Naronnig und Elisabeth Udl von Ninlil – Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung.
Udl spannte den Bogen von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt bis zu struktureller Gewalt und Ableismus. Einen zentralen Zusammenhang brachte sie so auf den Punkt: „Strukturelle Gewalt ist ein Nährboden für alle Formen von Gewalt.“
Fehlende Selbstbestimmung, starke Abhängigkeiten und Machtungleichgewichte könnten andere Formen von Gewalt begünstigen. Udl betonte zugleich, dass Empowerment nicht bedeute, Menschen von heute auf morgen mit allen Entscheidungen allein zu lassen. Vielmehr gehe es darum, Menschen Schritt für Schritt darin zu unterstützen, ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen, Entscheidungen zu treffen und diese einzufordern.
Auch die Verantwortung der Täter*innen sprach Udl ausdrücklich an. Die Verantwortung dürfe nicht bei jenen Menschen bleiben, die Gewalt erleben. Gewaltschutzkonzepte müssten gemeinsam erarbeitet und im Alltag tatsächlich umgesetzt werden.
Isabell Naronnig rückte besonders sexualisierte Gewalt und Machtverhältnisse in den Fokus. „Bei sexualisierter Gewalt geht es in erster Linie um Machtausübung“, erklärte sie. Menschen mit Behinderungen lebten häufig in Situationen, in denen andere Personen großen Einfluss auf ihren Alltag hätten. Gerade solche Abhängigkeiten könnten von Täter*innen ausgenutzt werden.

Gewaltprävention und Opferschutz zusammendenken
In der anschließenden Podiumsdiskussion beschäftigten sich Raina Hofer, Petra Flieger, Nicole Osimk, Julia Moser und Manuela Lanzinger mit den Lücken zwischen Prävention und Opferschutz. Im Mittelpunkt standen unter anderem Schutzkonzepte, Peer-Arbeit, der Zugang zu Unterstützung und die Situation von Frauen mit Behinderungen.
Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin des Österreichischen Behindertenrats, betonte: „Als Interessenvertretung setzt sich der ÖBR dafür ein, dass entsprechende Maßnahmen der Gewaltprävention und des Opferschutzes geschaffen werden und dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen einbezogen werden.“

Menschenrechte und gesellschaftliche Strukturen
In der zweiten Keynote nahm Sabine Mandl vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen aus menschenrechtlicher und gendersensibler Perspektive in den Blick.
„Ein gewaltfreies Leben ist ein Menschenrecht. Damit dieses Recht Wirklichkeit wird, müssen wir als Gesellschaft dort ansetzen, wo Ausgrenzung ihren Anfang nimmt“, betonte Mandl. Dazu zählte sie abwertende Zuschreibungen, bevormundende Haltungen und Strukturen, die Teilhabe und Selbstbestimmung einschränken.

Vier Sessions zu konkreten Handlungsfeldern
Am Nachmittag wurden vier Themen vertieft: sexuelle Bildung als Gewaltprävention, der Zugang zum Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen, die Entwicklung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten sowie strukturelle Gewalt in Institutionen.
In der Session zu sexueller Bildung ging es darum, dass Wissen über Grenzen und Rechte eine Voraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen über den eigenen Körper, Beziehungen und Sexualität ist.
Heidemarie Egger und Elisabeth Udl beschäftigten sich mit Barrieren beim Zugang zum Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen. Egger beschrieb eine „doppelte Lücke“: Frauenberatungsstellen seien zu selten barrierefrei und anti-ableistisch, während Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen häufig zu wenig auf das Thema Gewalt vorbereitet seien.
Petra Flieger und Maria Köberl widmeten sich der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten. Flieger betonte: „Gute Schutzkonzepte werden partizipativ erarbeitet. Es muss Möglichkeiten geben, sich beschweren zu können. Es muss sich aufgrund der Beschwerde aber etwas ändern.“
In der Session zu institutioneller Gewalt wurde thematisiert, dass nicht nur einzelne Personen, sondern auch Regeln und Strukturen Gewalt ausüben können, etwa wenn Menschen keine Wahlmöglichkeiten haben, sich machtlos fühlen oder nicht als Erwachsene ernst genommen werden.
Gewaltschutz muss früher beginnen
Zum Abschluss fasste Klaus Widl eine zentrale Erkenntnis des Tages zusammen: „Beim Gewaltschutz können wir nicht erst anfangen, wenn etwas passiert ist. Wir müssen viel früher ansetzen.“
Entscheidend sei, wie selbstbestimmt Menschen leben können, ob sie ihre Rechte kennen und ob sie die Möglichkeit haben, sich zu beschweren oder Hilfe zu holen. Gewaltschutz und Selbstbestimmung könnten deshalb nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
Der Österreichische Behindertenrat bedankt sich bei allen Vortragenden, Podiumsgästen, Teilnehmer*innen und Mitwirkenden. Ein besonderer Dank gilt dem ÖGB und dem Chancen Nutzen Büro für die Zusammenarbeit, die Unterstützung und die Bereitstellung der Räumlichkeiten.









