Vom 26. bis 30. Oktober 2026 tagt derzeit eine Arbeitsgruppe erneut in Genf, um über mögliche Inhalte einer künftigen UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen zu beraten. Schon am 3. April 2025 beschloss der UN-Menschenrechtsrat die Einrichtung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, einen Entwurf für ein rechtlich verbindliches internationales Instrument zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte älterer Menschen auszuarbeiten.
Die Konvention ist eben noch nicht beschlossen. Vielmehr befindet sich der Prozess in einer sehr frühen Phase, in der zunächst ihre konkreten Inhalte ausgearbeitet und zwischen den Staaten verhandelt werden.
Warum braucht es eine eigene UN-Konvention?
Menschenrechte gelten unabhängig vom Lebensalter. Es gibt bereits internationale Menschenrechtsabkommen, darunter die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dennoch werden die spezifischen Herausforderungen und Diskriminierungserfahrungen älterer Menschen in der Praxis nicht immer ausreichend berücksichtigt. Ältere Menschen mit Behinderungen sehen sich mit negativen Wahrnehmungen konfrontiert und erleben Diskriminierung aufgrund ihres Alters und ihrer Behinderung. Zudem sind sie häufig von Armut betroffen, werden in segregierenden Einrichtungen untergebracht und sind oftmals Opfer von Gewalt. Eine eigene UN-Konvention soll die Rechte älterer Menschen sichtbarer machen und die Staaten zu konkreten Maßnahmen für deren Umsetzung verpflichten.
Auch für Menschen mit Behinderungen ist dies bedeutsam. Bestehende Behinderungen und Unterstützungsbedarfe können sich im Laufe des Lebens verändern; zugleich können Menschen im Alter eine Behinderung erwerben. Mit der zunehmenden Alterung der Weltbevölkerung wächst auch die Bedeutung eines wirksamen Menschenrechtsschutzes für ältere Menschen mit Behinderungen. Umso wichtiger ist es, die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen im internationalen Menschenrechtsschutz ausdrücklich zu berücksichtigen und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe sowie ein selbstbestimmtes Leben sicherzustellen.
Wie ergänzen sich die derzeit verhandelte UN-Konvention und die UN-BRK?
Eine künftige UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen soll die UN-BRK ergänzen. Bereits heute verpflichtet die UN-BRK die Vertragsstaaten, die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch im Alter zu achten und zu gewährleisten.
Der Verhandlungsprozess bietet die Chance, die spezifischen Lebensrealitäten älterer Menschen mit Behinderungen noch stärker zu berücksichtigen, bestehende Barrieren sichtbar zu machen und den internationalen Menschenrechtsschutz weiterzuentwickeln. Die International Disability Alliance (IDA) bringt die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in die laufenden Verhandlungen ein.
Wo steht der Prozess?
Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe hat bereits zweimal getagt. Mit der Sitzung vom 26. bis 30. Oktober 2026 in Genf wird die Arbeit an einer künftigen Konvention fortgesetzt. Im Mittelpunkt steht die Diskussion möglicher Inhalte und Regelungen des neuen internationalen Instruments.
Für das Jahr 2027 sind weitere Sitzungen vorgesehen. Bis zur Verabschiedung einer solchen Konvention ist noch ein langer Verhandlungsprozess zu erwarten.
Service Link
Alle relevanten Informationen, einschließlich des Arbeitsprogramms der Tagung, finden Sie hier: Second session of the Intergovernmental Working Group on the human rights of Older Persons, 26-30 October 2026 | OHCHR
Von Gudrun Eigelsreiter