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Startseite › Aktuelles › News › Vernetzung mit isländischer Dachorganisation ÖBÍ

Vernetzung mit isländischer Dachorganisation ÖBÍ

18. September 2026

Am 17. September 2026 war eine Delegation des Öryrkjabandalag Íslands (ÖBÍ), der isländischen Dachorganisation von Menschen mit Behinderungen, zu Gast beim Österreichischen Behindertenrat (ÖBR).

13 Vertreter*innen von ÖBÍ réttindasamtök und 3 Vertreterinnen des Österreichischen Behindertenrats stehen im Büro des Austrian Disability Council zu einem Gruppenbild zusammen.
Beim Austausch mit Vertreter*innen der isländischen Dachorganisation ÖBÍ réttindasamtök wurde über zahlreiche Themen gesprochen, die Menschen mit Behinderungen in Island und Österreich betreffen. Foto: Lisa-Sophie Haas

Öryrkjabandalag Íslands (ÖBÍ) ist eine Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und ein Dachverband von 43 Mitgliedsorganisationen in Island. Die Organisation setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Der Besuch fand im Rahmen eines Österreich-Aufenthalts der Delegation statt, bei dem auch Treffen mit weiteren Mitgliedsorganisationen des Österreichischen Behindertenrat auf dem Programm standen (Feministischer Austausch über Grenzen hinweg: Isländische Dachorganisation ÖBÍ vernetzt sich mit FmB – FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen).

Seitens des ÖBR nahmen Geschäftsstellenleiterin Barbara Haider-Novak, Victoria Biber und Eva-Maria Fink am Austausch teil.

Vertreter*innen von ÖBÍ réttindasamtök und Österreichischem Behindertenrats sitzen rund um einen Besprechungstisch im Büro des Austrian Disability Council.
Foto: Barbara Haider-Novak

Erfahrungen aus der nationalen und internationalen Arbeit

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Arbeit des ÖBR auf nationaler und internationaler Ebene sowie aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Dabei wurden unter anderem die politische Interessenvertretung des ÖBR sowie die Arbeit im Rahmen der internationalen Menschenrechtsübereinkommen thematisiert. Gleichzeitig bot der Austausch Einblicke in die Arbeit und die Erfahrungen der isländischen Behindertenbewegung.

Island: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seit 2016 in Kraft

Island ratifizierte die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) am 23. September 2016, weshalb die Konvention in Folge in Kraft trat.

Interessant ist dabei, dass Island bereits vor der Ratifikation der UN-BRK wichtige rechtliche Grundlagen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschaffen hatte. Dazu zählt insbesondere der Bereich der inklusiven Bildung.

Inklusive Bildung bereits vor der Ratifikation verankert

Ein besonders spannender Punkt des Austauschs war die Entwicklung des inklusiven Bildungssystems in Island. Bereits 2008 wurde das Recht auf inklusive Bildung verankert – also mehrere Jahre vor der Ratifikation der UN-BRK im Jahr 2016.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass eine rechtliche Verankerung allein noch keine vollständige Umsetzung garantiert. Auch in Island bestehen weiterhin große Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung inklusiver Bildung.

Vorbereitung auf die nächste Staatenprüfung

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die bevorstehende Staatenprüfung Islands zur Umsetzung der UN-BRK, welche im Jahr 2027 stattfinden wird. Die isländische Delegation berichtete über die derzeit laufenden Vorbereitungen auf die Prüfung im kommenden Jahr.

Der Austausch zwischen ÖBR und ÖBÍ bot damit eine wertvolle Gelegenheit, Erfahrungen aus zwei Ländern miteinander zu vergleichen, gemeinsame Herausforderungen zu identifizieren und unterschiedliche Ansätze in der Umsetzung der UN-BRK zu diskutieren.

Service Link

ÖBÍ réttindasamtök – Dachoganisation der isländischen Behindertenverbände

Vertreter*innen von ÖBÍ réttindasamtök und Österreichischem Behindertenrats sitzen rund um einen Besprechungstisch im Büro des Austrian Disability Council.
Foto: Barbara Haider-Novak

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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