Die Änderungen betreffen die Verordnung Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Flugproblemen sowie die Verordnung Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen.
Die neuen Regelungen bringen wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.
Verbesserungen bei verlorenen oder beschädigten Hilfsmitteln
Eine zentrale Verbesserung betrifft die Haftung der Fluggesellschaften für Hilfsmittel. Künftig sollen Fluggesellschaften die vollständigen Kosten für den Ersatz verlorener oder beschädigter Hilfsmittel übernehmen. Außerdem sollen Entschädigungen vorgesehen werden, wenn ein Assistenzhund beispielsweise verletzt wird.
Die neue Regelung stellt außerdem klar, dass Menschen mit Behinderungen bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Hilfsmittel unverzüglich geeignete vorübergehende Ersatzlösungen erhalten müssen.
Barrierefreie Informationen
Die neuen Vorschriften stärken auch den Zugang zu Informationen: Alle Informationen, die Passagiere nach der Verordnung erhalten, müssen künftig in einem barrierefreien Format bereitgestellt werden. Zudem müssen Fluggesellschaften transparentere und klarere Informationen über Rechte, Buchungen sowie barrierefreie Beschwerdemöglichkeiten anbieten.
Sitzplätze für Begleitpersonen
Eine weitere Verbesserung betrifft Begleitpersonen: Künftig muss spätestens beim Check-in sichergestellt werden, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen kostenlos neben der begleiteten Person sitzen können.
Forderungen des Europäischen Behindertenforums (EDF) nicht zur Gänze übernommen
Trotz der Verbesserungen wurden einige zentrale Forderungen des Europäischen Behindertenforums nicht vollständig übernommen. Dazu gehören:
- Menschen mit Behinderungen soll die Beförderung nicht aufgrund ihrer Behinderung verweigert werden dürfen.
- Reisen soll ohne verpflichtende vorherige Genehmigung möglich sein.
- Assistenzhunde sollen innerhalb der gesamten EU gegenseitig anerkannt werden.
Wie geht es weiter?
Die aktualisierten Vorschriften über Fluggastrechte treten 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Wann die Verordnungen im Amtsblatt veröffentlicht werden, steht derzeit noch nicht fest. Erfahrungsgemäß erfolgt die Veröffentlichung jedoch innerhalb weniger Wochen nach der endgültigen Annahme.
Fazit
Die Überarbeitung der Verordnungen bringt wichtige Verbesserungen für Flugreisende mit Behinderungen, insbesondere bei der Haftung für Hilfsmittel, barrierefreien Informationen und der Unterstützung durch Begleitpersonen. Gleichzeitig bleiben zentrale Forderungen offen.
Service Link
Stärkere Fluggastrechte: Rat erteilt endgültige Zustimmung
von Victoria Biber