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Startseite › Aktuelles › News › 2. Phase der EU-Strategie für Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030)

2. Phase der EU-Strategie für Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030)

7. Mai 2026

Zu wenig Ehrgeiz bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

EU-Flaggen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel.

Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 sah ursprünglich lediglich konkrete Maßnahmen bis zum Jahr 2024 vor. Nach intensiven Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die EU-Kommission die Strategie überarbeitet und in eine zweite Umsetzungsphase überführt. In diesem Zusammenhang wurden nun neue Maßnahmen vorgestellt (Enhancing the strategy for the rights of persons with disabilities up to 2030). Diese bleiben jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück: Es fehlen ambitionierte und strukturelle Initiativen, die eine tatsächliche Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vorantreiben würden. Zudem werden zahlreiche zentrale Forderungen der europäischen Behindertenbewegung nicht ausreichend berücksichtigt.

Überarbeitung ohne ambitionierte neue Maßnahmen: Wichtige Forderungen der Behindertenbewegung bleiben unberücksichtigt

Die am 6.5.2026 von der EU-Kommission vorgelegte ergänzte und überarbeitete EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird der Verpflichtung der EU zur vollständigen Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht gerecht. Zwar enthält die Strategie einige positive Ansätze und benennt zentrale Herausforderungen, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, doch keine der vom Europäischen Behindertenforum vorgeschlagenen Leitinitiativen wurden aufgegriffen.

Statt ambitionierter neuer Gesetzgebungs- und Finanzierungsmaßnahmen setzt die Strategie überwiegend auf Studien, Evaluierungen sowie bereits angekündigte oder laufende Maßnahmen.

Beispielsweise sieht die Strategie die Ausarbeitung rechtlich nicht bindender Leitlinien für die Mitgliedstaaten vor, um den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Recht zu fördern. Darüber hinaus sollen ein Bericht über die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union veröffentlicht sowie Empfehlungen an die Mitgliedstaaten im Bereich der Barrierefreiheit ausgesprochen werden. Vorgesehen sind außerdem Studien zur Identifizierung von Barrieren beim Zugang zu Assistenztechnologien und Künstlicher Intelligenz sowie zur Entwicklung möglicher Lösungsansätze. Ergänzend dazu plant die Kommission Arbeiten zur Erhebung jener zusätzlichen Lebenshaltungskosten, die Menschen aufgrund einer Behinderung entstehen.

Diese Maßnahmen sind grundsätzlich positiv zu bewerten und können wichtige Erkenntnisse liefern. Für eine tatsächliche und nachhaltige Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen braucht es jedoch weit mehr als Analysen, Leitlinien und Empfehlungen. Erforderlich sind insbesondere verbindliche gesetzliche Maßnahmen sowie konkrete finanzielle und politische Verpflichtungen auf europäischer Ebene.

Österreichischer Behindertenrat

Von Gudrun Eigelsreiter und Victoria Biber

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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