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Startseite › Aktuelles › News › Position des Österreichischen Behindertenrats zu Begutachtungen

Position des Österreichischen Behindertenrats zu Begutachtungen

28. Juli 2026

Das Positionspapier fokussiert insbesondere die Themen (fehlende) Expertise der Gutachter*innen, Gutachten bzw. den Begutachtungsprozess, Barrierefreiheit und Unterstützung im Begutachtungsprozess, Unabhängigkeit sowie Beschwerdemanagement und Monitoring und formuliert entsprechende Forderungen.

Person prüft Dokumente bei einer Besprechung an einem Schreibtisch.

Der Österreichische Behindertenrat ist die Interessenvertretung der 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihm sind über 85 Mitgliedsorganisationen organisiert. Auf Grund der Vielfalt der Mitgliedsorganisationen verfügt der Österreichische Behindertenrat über eine einzigartige Expertise zu allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen.

Gutachter*innen

Gutachter*innen fehlt es teilweise an der fachlichen Expertise in Hinblick auf Behinderungen und den damit einhergehenden Teilhabeeinschränkungen. Dies ist insbesondere bei „unsichtbaren Behinderungen“, „neuen“ und seltenen Erkrankungen der Fall. Mangelnde inhaltliche Expertise sowie fehlendes Bewusstsein über die entsprechenden Implikationen stellen im Rahmen einer Begutachtung Probleme dar: Antragsteller*innen werden nicht ernst genommen, Verhaltensweisen (Können bzw. Nicht-Können) falsch eingeschätzt; in der Konsequenz kommt es zu fehlerhaften Gutachten auf Basis derer von der Behörde über den Leistungs- bzw. Förderungsanspruch entschieden wird.

Hinzu kommt, dass die Begutachter*innen sich häufig nicht die erforderliche Zeit nehmen, die es für eine qualitativ hochwertige Begutachtung braucht. Auch besteht ein Mangel an Gutachter*innen im Allgemeinen, sowie an begutachtenden Fachärzt*innen im Speziellen.

Forderungen

  • (Weiter-)Entwicklung der Ausbildung von Begutachter*innen unter aktivem Einbezug von Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen („Nichts über uns, ohne uns!“); Fokus sowohl auf Inhalte als auch auf (barrierefreie) Kommunikation gegenüber den zu begutachtenden Personen sowie Gender & Diversity (mittelfristig; SV-Träger & SMS)
  • Regelmäßige verpflichtende Weiterbildungen von Begutachter*innen in fachlich medizinischer Hinsicht, insbesondere in Hinblick auf „unsichtbare“ Behinderungen, „neue“ und seltene Erkrankungen (kurz – mittelfristig; SV-Träger & SMS)
  • Regelmäßige verpflichtende Weiterbildungen von Begutachter*innen bezüglich Thema Behinderung aus menschenrechtlicher Perspektive (kurzfristig – mittelfristig; SV-Träger & SMS)
  • Aufstockung des ärztlichen Dienstes im notwendigen Ausmaß und angemessene Erhöhung der Vergütungen der Sachverständigen (mittelfristig; SV-Träger & SMS)
  • Gutachter*innen dürfen ihre fachliche Kompetenz nicht überschreiten und haben einen gutachterlichen Auftrag abzulehnen, wenn er aus fachlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann (kurzfristig; SV-Träger & SMS)

Gutachten

Als Endprodukt des Begutachtungsprozesses stellen Gutachten die Entscheidungsgrundlage für die Zuerkennung bestimmter Leistungen und Förderungen dar. Diese sind wiederrum für die gleichberechtigte Teilhabe sowie die soziale Sicherheit vieler Menschen mit Behinderungen unerlässlich. In diesem Zusammenhang ist es positiv zu erwähnen, dass ab 1. September 2026 ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei sämtlichen Begutachtungen verankert werden soll. Die Ausgestaltung der Befugnisse der Vertrauensperson fehlen jedoch noch. An dieser Stelle ist es wichtig zu unterstreichen, dass die Vertrauensperson nicht eine allfällig erforderliche Assistenzperson ersetzt bzw. ersetzen kann. Wenn Assistenzbedarf gegeben ist, muss die Assistenzperson (zusätzlich zur Vertrauensperson) während der gesamten Begutachtung auf Wunsch der betroffenen Person (passiv) dabei sein dürfen.

Auch in jenen Fällen, in denen eine fachärztliche Begutachtung notwendig ist, werden oftmals Allgemeinmediziner*innen oder fachfremde Mediziner*innen mit der Begutachtung beauftragt. Zu Schwierigkeiten bzw. zu eindimensionalen Gutachten kommt es zudem immer wieder, wenn u.a. ausschließlich Ärzt*innen – und keine anderen Professionalist*innen – die Begutachtung durchführen. Soziale Aspekte von Teilhabeeinschränkungen werden dadurch vernachlässigt, vorgebrachte Fachärzt*innenbefunde nicht (ausreichend) berücksichtigt.

Forderungen

  • Gesetzliche Klärung der Befugnisse der Vertrauensperson, z.B. Ergänzung der (Sozial-)Anamnese & Anhörung (kurzfristig; SV-Träger & SMS)
  • Begutachtung muss durch multiprofessionelle Teams erfolgen (kurzfristig – mittelfristig; SV-Träger & SMS)
  • Sicherstellung einer umfassenden Anamnese inkl. zwingender Berücksichtigung vorgebrachter Fachärzt*innenbefunde (kurzfristig; SV-Träger & SMS)
  • Von den Begutachter*innen sind keine juristischen Bewertungen vorzunehmen (kurzfristig; SV-Träger & SMS)
  • Umfassende Berücksichtigung der Barrieren im Sinne des menschenrechtlichen Modells von Behinderung (langfristig; SV-Träger & SMS)
  • Ausfertigung des Gutachtens in barrierefreier Form und Ermöglichung des Parteiengehörs zum Gutachten (kurzfristig; SV-Träger & SMS)
  • Alle im Verfahren erstellten Gutachten sind der begutachteten Person nochmals ungeschwärzt mit dem verfahrenserledigenden Bescheid zuzusenden (kurzfristig – mittelfristig; SV-Träger)
  • Begutachtung durch einschlägige Fachärzt*in, wo spezifische Kenntnisse notwendig sind (kurzfristig; SV-Träger & SMS)
  • Verpflichtende Stellungnahme zu prognostizierten Krankenständen durch Gutachter*innen (kurzfristig; SV-Träger)
  • Erstellung von verbindlichen Richtlinien für medizinische Begutachtungen (kurzfristig; SMS)

Barrierefreiheit und Unterstützung im Begutachtungsprozess

Um qualitativ hochwertige, menschenwürdige und zweckmäßige Begutachtungen gewährleisten zu können braucht es einen umfassenden barrierefreien Begutachtungsprozess sowie wenn notwendig bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen. Dabei müssen zwingend auch innere (psychische) Barrieren wie z.B. Ängste etc. im Ablauf der Begutachtung Berücksichtigung finden.

Forderungen

  • Umfassender baulicher barrierefreier Zugang zu Begutachtungen (mittelfristig – langfristig; SV-Träger & SMS)
  • Umfassender akustisch barrierefreier Zugang zu Begutachtungen (z.B. induktive Höranlage im Empfangsbereich, Monitore mit Wartenummern oder persönliches Abholen im Wartebereich, schallgedämmte Untersuchungsräume, gute Raumbeleuchtung zum Mundabsehen) (kurzfristig – mittelfristig; SV-Träger & SMS)
  • Umfassende kommunikative Barrierefreiheit (z.B. ÖGS, Schriftdolmetsch, Unterstützte Kommunikation, leichte Sprache, langsames zugewandtes und deutliches Sprechen) (kurzfristig – mittelfristig; SV-Träger & SMS)
  • Hausbesuche zum Zwecke der Begutachtung auf Antrag der zu begutachtenden Person bei Glaubhaftmachung der behinderungsbedingten Notwendigkeit (kurzfristig; SV-Träger & SMS)
  • Möglichkeit der Mitnahme von (Persönlichen) Assistent*innen sowie eines Assistenzhundes gemäß § 39a BBG (kurzfristig; SV-Träger & SMS) Möglichkeit des Wahrnehmens von Pausen (je nach Bedarf) während der Begutachtung (kurzfristig; SV-Träger & SMS)

Unabhängigkeit

Um eine – in Hinblick auf das Ergebnis – unabhängige Begutachtung zu gewährleisten ist es unerlässlich, dass die Begutachtung von einer Stelle/Gutachter*in durchgeführt wird die organisatorisch und finanziell unabhängig von jener Institution ist, die der Kostenträger für die beantragte Leistungen bzw. Förderungen ist.

Forderung

  • Zwingende Trennung (organisatorisch und finanziell) vom medizinischen Dienst bzw. den Begutachter*innen und den Kostenträgern der entsprechenden Leistungen bzw. Förderungen (mittelfristig; SV-Träger & SMS)

Beschwerdemanagement und Monitoring

Aktuell fehlt es an unabhängigen Beschwerdestellen bzw. einem unabhängigen Beschwerdemanagement für Antragsteller*innen und sich im Begutachtungsverfahren befindlichen Personen, sowie an einem Monitoring der Beschwerden. Dabei ist ein unabhängiges Beschwerdemanagement zur Qualitätssicherung des Begutachtungsverfahrens – nicht nur, aber insbesondere bei problematischen Begutachtungen – aber auch zur Wiederherstellung von Vertrauen der Antragsteller*innen in die entsprechenden Institutionen unabdingbar. Zudem muss der Zugang niederschwellig und umfassend barrierefrei möglich sein, weiters braucht es österreichweit einheitliche Standards.

Forderungen

  • Schaffung eines unabhängigen übergeordneten Beschwerdemanagements sowie von unabhängigen Beschwerdestellen (kurzfristig – mittelfristig; SV-Träger & SMS)Schaffung eines periodischen, quartalsweisen Monitorings der Beschwerden durch das übergeordnete Beschwerdemanagement (kurzfristig – mittelfristig; SV-Träger & SMS)
  • Sicherstellung eines niederschwelligen und umfassend barrierefreien Zugangs (kurzfristig – mittelfristig; SV-Träger & SMS)

Service Link

Position des Österreichischen Behindertenrats zu Begutachtungen (PDF)

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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