• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
      • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Festakt: 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat
    • Fachkonferenz 2026: Gewalt
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Fachkonferenz 2024: Gesundheit
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • euro-key. Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › Neuerungen für Menschen mit Behinderungen ab September

Neuerungen für Menschen mit Behinderungen ab September

28. August 2026

Ab September 2026 gelten neue Regelungen für Menschen mit Behinderungen bei medizinischen Begutachtungen und beim AMS-Bezug.

Justizia-Statue mit Waage und verbundenen Augen.

Ab September 2026 gelten neue Regeln, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind. Sie betreffen medizinische Begutachtungen und den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen

Ab 1. September 2026 gibt es ein Recht auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Bisher galt dieses Recht nur bei Begutachtungen für das Pflegegeld. Künftig gilt es auch bei anderen Untersuchungen. Dazu gehören zum Beispiel Untersuchungen für eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension.

Auch bei Untersuchungen zur beruflichen Rehabilitation darf eine Vertrauensperson dabei sein. Berufliche Rehabilitation bedeutet Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

Die neue Regel gilt außerdem bei ärztlichen Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice. Das betrifft zum Beispiel die Feststellung des Grades der Behinderung für den Behindertenpass oder den Parkausweis.

„Damit wird eine wichtige und langjährige Forderung des Österreichischen Behindertenrats umgesetzt“, erklärte Behindertenrats-Präsident Klaus Widl bereits bei der Vorlage des Gesetzesantrags.

Es gibt aber noch viel zu verbessern. Der Behindertenrat fordert unter anderem gut ausgebildete Gutachter, barrierefreie Begutachtungen und mehr Transparenz. Auch Beschwerden sollen einfach und bei unabhängigen Stellen möglich sein.

Strengere Regeln bei nicht gemeldeter Beschäftigung

Ab 1. September gelten auch strengere Regeln beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Wer eine Beschäftigung aufnimmt, muss diese rechtzeitig beim Arbeitsmarktservice (AMS) melden.

Wird eine Beschäftigung nicht rechtzeitig gemeldet und die Person bei der Arbeit angetroffen, muss sie mit Folgen rechnen. Künftig wird angenommen, dass die Person in dieser Zeit nicht arbeitslos war. Sie muss die erhaltene Leistung für mindestens sechs Wochen zurückzahlen. Passiert das noch einmal, sind es acht Wochen.

Ausnahme für Menschen mit Behinderungen

Davon zu unterscheiden sind die Regeln für geringfügige Beschäftigungen. Seit Anfang 2026 darf man neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur noch in bestimmten Fällen geringfügig arbeiten.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es eine wichtige Ausnahme.

Wer vor Beginn der geringfügigen Beschäftigung mindestens 365 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat und eine Behinderung von mindestens 50 Prozent nachweisen kann, darf weiterhin geringfügig arbeiten. Die Beschäftigung muss beim AMS gemeldet werden.

Diese Ausnahme geht auch auf den Einsatz des Österreichischen Behindertenrats zurück.

Als die geplanten Einschränkungen bekannt wurden, wandte sich der Behindertenrat an Sozialministerin Korinna Schumann. Auch bei einem Gespräch mit der Sozialministerin sprach der Behindertenrat das Problem an. Im späteren Gesetzesentwurf war die geforderte Ausnahme für Menschen mit Behinderungen enthalten.

Die Ausnahme ist wichtig, weil Menschen mit Behinderungen oft länger arbeitslos sind. Eine geringfügige Beschäftigung kann helfen, den Kontakt zum Arbeitsmarkt zu behalten. Sie kann auch den Weg zurück in eine reguläre Beschäftigung erleichtern.

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Sujet UNIKATE 2026 Preisverleihung: Foto Preisträger*innen 2025

UNIKATE Preisverleihung 2026: Anmeldung und Programm

28. August 2026

Am 14. September findet bereits zum 15. Mal die UNIKATE Preisverleihung statt.

Ankündigung der Fachkonferenz „Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen – Ursachen, Prävention und Schutz“ am 8. Oktober 2026 im ÖGB Catamaran. Logo des Österreichischen Behindertenrats.

Jahreskonferenz 2026

30. Juli 2026

Konferenz: Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen Ursachen, Prävention und Schutz

Außenaufnahme einer Tabaktrafik in Graz

Ausschreibung von Trafiken

7. August 2026

Menschen mit einem Grad der Behinderung von zumindest 50 % können sich als Trafikant*in selbständig machen.

Person prüft Dokumente bei einer Besprechung an einem Schreibtisch.

Position des Österreichischen Behindertenrats zu Begutachtungen

28. Juli 2026

Ein Ende Juli 2026 veröffentlichtes Positionspapier widmet sich insbesondere den Themen (fehlende) Expertise der Gutachter*innen, Gutachten bzw. den Begutachtungsprozess, Barrierefreiheit und Unterstützung im Begutachtungsprozess, Unabhängigkeit sowie Beschwerdemanagement und Monitoring und formuliert entsprechende Forderungen.

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet neben einer Frau ohne Rollstuhl an einem Schreibtisch.

Mehr Transparenz durch Daten zu Beschäftigungspflicht

24. Juli 2026

Veröffentlichung der Daten zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht aller Unternehmen führen zu mehr Transparenz.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat