Durch die nun öffentlich einsehbaren Daten darüber, welche Unternehmen in Österreich ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen und in welchem Ausmaß sie das tun, werden Einblicke in die Umsetzung des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) möglich.
Der Datensatz, der am 22. Juli 2026 veröffentlicht wurde, enthält nicht nur die Namen aller Unternehmen in Österreich, die nach dem BEinstG zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sind. Er weist zudem die Zahl der Pflichtstellen der jeweiligen Unternehmen, sowie deren Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung aus. Weiters zeigt der Datensatz u.a., dass die Zahl der Unternehmen, die unter die gesetzliche Beschäftigungspflicht fallen, in den vergangenen Jahren gestiegen ist.
Der Österreichische Behindertenrat unterstreicht die Wichtigkeit von Daten für evidenzbasierte behindertenpolitische Maßnahmen in Österreich und begrüßt in diesem Zusammenhang zusätzliche Transparenz durch öffentlich zugängliche Verwaltungsdaten.
Der Datensatz ist auf data.gv.at unter dem Titel „Ausgleichstaxe (ATAX) Unternehmensliste 2024“ abrufbar.