Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, war am 23. September 2026 zu Gast im Ö1-Morgenjournal. Im Gespräch mit Barbara Schieder ging es um die Ausgleichstaxe, die Finanzierung des Ausgleichstaxfonds und die Situation von Menschen mit Behinderungen am österreichischen Arbeitsmarkt.
Am selben Tag beschloss der Nationalrat die Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes. Damit werden zusätzliche Budgetmittel für den Ausgleichstaxfonds gesetzlich abgesichert. Der Österreichische Behindertenrat begrüßt den Beschluss als wichtigen Erfolg seines langjährigen Einsatzes für eine ausreichende Finanzierung des Fonds. Die zusätzlichen Mittel schaffen mehr Planungssicherheit für Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Nur 2,9 Prozent der Unternehmen sind beschäftigungspflichtig
Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten sind verpflichtet, pro 25 Beschäftigte eine begünstigte Person mit Behinderung einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist eine Ausgleichstaxe zu entrichten.
2026 beträgt die Ausgleichstaxe für Unternehmen mit bis zu 99 Beschäftigten monatlich 344 Euro für jede nicht besetzte Pflichtstelle. Ab 100 Beschäftigten sind es 485 Euro, ab 400 Beschäftigten 512 Euro.
Aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats weist dieses System grundlegende Schwächen auf. Aufgrund der kleinbetrieblichen Unternehmensstruktur in Österreich sind lediglich 2,9 Prozent der Unternehmen überhaupt von der Beschäftigungspflicht umfasst.
Hinzu kommt ein Konstruktionsproblem: Die Einnahmen aus der Ausgleichstaxe hängen davon ab, wie viele Pflichtstellen nicht besetzt sind. Bei vollständiger Erfüllung der Beschäftigungspflicht flössen dem Fonds keine Mittel aus der Ausgleichstaxe mehr zu. Gleichzeitig werden aus dem Ausgleichstaxfonds jene Unterstützungsmaßnahmen finanziert, die für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen notwendig sind.
Für 2026 werden Gesamteinnahmen des Ausgleichstaxfonds von rund 368 Millionen Euro erwartet. Der Fonds finanziert sich aus unterschiedlichen Quellen. Neben den Einnahmen aus der Ausgleichstaxe fließen insbesondere Bundesmittel in den Fonds. Zum Vergleich: 2024 beliefen sich die Einnahmen aus Ausgleichstaxen auf rund 189,5 Millionen Euro.
Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen stark gestiegen
Wie notwendig wirksame Maßnahmen zur beruflichen Inklusion weiterhin sind, zeigen aktuelle Zahlen des Arbeitsmarktservice. Im August 2026 waren österreichweit 17.646 Menschen mit Behinderungen arbeitslos vorgemerkt. Das waren um 18,2 Prozent mehr als im August des Vorjahres. Insgesamt stieg die Zahl der arbeitslos vorgemerkten Personen im selben Zeitraum um 3,3 Prozent.
Auch die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Behinderungen liegt deutlich unter jener von Menschen ohne Behinderungen. 2024 waren 54,1 Prozent der Menschen mit Behinderungen im Alter von 15 bis 64 Jahren erwerbstätig.
Für den Österreichischen Behindertenrat zeigt sich darin, dass Barrieren eine chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt weiterhin verhindern.
Kurzfristige Maßnahmen und langfristige Reform
Die strukturellen Probleme des bestehenden Systems bleiben jedoch bestehen. Eine Erhöhung der Ausgleichstaxe kann aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats eine weitere kurzfristige Maßnahme darstellen.
Mittelfristig fordert der Behindertenrat deshalb ein solidarisches Finanzierungsmodell, an dem sich alle Unternehmen beteiligen. Ein mögliches Modell wäre ein Behindertenbeschäftigungsbeitrag der Arbeitgeber*innen von etwa 0,3 Prozent. Die Beschäftigungspflicht könnte dabei als Messzahl bestehen bleiben.
Gleichzeitig sollen positive Anreize geschaffen werden. Unternehmen, die ihre Beschäftigungspflicht übererfüllen, sowie kleinere und mittlere Betriebe, die trotz fehlender Beschäftigungspflicht begünstigte Menschen mit Behinderungen beschäftigen, sollen Prämien und entsprechende Förderungen erhalten.
Bis zu einer grundlegenden Reform fordert der Behindertenrat unter anderem eine Herabsetzung der Beschäftigtenzahl für die Beschäftigungspflicht, eine Erhöhung der Ausgleichstaxe und eine Überarbeitung ihrer Berechnung.
Zusätzliche Budgetmittel beschlossen
Mit dem Beschluss des Nationalrats werden zusätzliche Budgetmittel für den Ausgleichstaxfonds gesetzlich abgesichert. 2026 stehen zusätzlich 65 Millionen Euro zur Verfügung, 2027 sind es 45,1 Millionen Euro und 2028 24,4 Millionen Euro. Ab 2029 erhält der Fonds jährlich weitere 14,4 Millionen Euro.
Damit wurde eine wichtige Forderung des Österreichischen Behindertenrats umgesetzt. Der Behindertenrat setzte sich wiederholt für zusätzliche Mittel und eine langfristige finanzielle Absicherung des Ausgleichstaxfonds ein.
Die nun beschlossenen Mittel schaffen mehr Planungssicherheit für Angebote wie Arbeitsassistenz, Jobcoaching und weitere Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und beim Erhalt ihres Arbeitsplatzes unterstützen.
Die zusätzliche Finanzierung löst jedoch nicht die grundsätzlichen Probleme des bestehenden Systems. Der Österreichische Behindertenrat fordert daher weiterhin eine Reform des Ausgleichstaxfonds und ein solidarisches Finanzierungsmodell, das die notwendigen Unterstützungsangebote langfristig und bedarfsgerecht absichert.