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Startseite › Aktuelles › News › Rechnungshofbericht: Ausgleichstaxfonds nachhaltig weiterentwickeln

Rechnungshofbericht: Ausgleichstaxfonds nachhaltig weiterentwickeln

9. Oktober 2026

Österreichischer Behindertenrat fordert langfristige Absicherung und stärkere Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Cover des Rechnungshofberichts „Ausgleichstaxfonds und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt“, Reihe BUND 2026/32. © Rechnungshof Österreich

Als wesentliches Instrument zur Finanzierung der beruflichen Inklusion garantiert der Ausgleichstaxfonds (ATF) zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen, die Menschen mit Behinderungen ermöglichen, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.

Der heute veröffentlichte Bericht des Rechnungshofs „Ausgleichstaxfonds und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt“ zeigt eine notwendige Weiterentwicklung des ATF auf. Empfohlen wird u.a. eine nachhaltigere Finanzplanung. Die Beschäftigungspflicht, die Ausgleichstaxe und die Definition der Zielgruppen sollen stärker auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden. Zudem sollen Zielindikatoren und Wirkungsanalysen verbessert werden.

„Für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind die aus dem Ausgleichstaxfonds finanzierten Unterstützungen unverzichtbar. Diese Angebote müssen langfristig abgesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden“, betont Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Anreizsystematik verbessern

Aufgrund der kleinbetrieblichen Struktur sind lediglich 2,9 Prozent der österreichischen Unternehmen beschäftigungspflichtig. Zudem ist das derzeitige System widersprüchlich: Je mehr Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht erfüllen, desto weniger Einnahmen erhält der ATF aus der Ausgleichstaxe.

Auch die Anreizwirkung der Ausgleichstaxe ist gering. Der Behindertenrat fordert daher mittelfristig ein solidarisches Finanzierungsmodell, das die Finanzierung des ATF dauerhaft sicherstellt und es ermöglicht positives Verhalten finanziell zu belohnen.

„Es darf nicht attraktiver sein, die Ausgleichstaxe zu bezahlen, als Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Wir brauchen ein System, das Inklusion belohnt und gleichzeitig die Finanzierung notwendiger Unterstützungsangebote langfristig sicherstellt“, fordert Widl.

Unterstützungsangebote weiterentwickeln

Der Behindertenrat spricht sich für eine effiziente und zielgerichtete Verwendung der Mittel aus und stellt seine Expertise zur Verfügung, um die Weiterentwicklung voranzutreiben.

„Der Rechnungshofbericht muss jetzt Ausgangspunkt für eine Weiterentwicklung sein. Durch die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten zusätzlichen Budgetmittel wurde der ATF für die kommenden Jahre finanziell stabilisiert. Zentral ist jedoch, den ATF langfristig abzusichern und stärkere Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu setzen“, so Widl abschließend.

Service Link

Rechnungshof Österreich (2026): Ausgleichstaxfonds und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Reihe BUND 2026/32. Online verfügbar (PDF) 

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Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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