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Startseite › Aktuelles › News › UN-BRK Art. 11 „Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen“ – Stellungnahme

UN-BRK Art. 11 „Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen“ – Stellungnahme

30. Juli 2026

Stellungnahme zum Entwurf der Allgemeinen Bemerkungen Nr. 9 zu Artikel 11 UN-Behindertenrechtskonvention: Die Verpflichtungen der Vertragsstaaten in Risikosituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen

Bild des UN-Logos und folgender Text: Artikel 11 UN-Behindertenrechtskonvention (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen). Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Von Gudrun Eigelsreiter

Der UN-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) schreibt gerade an „Allgemeinen Bemerkungen“ zu Artikel 11 UN-BRK „Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen“. Die Allgemeinen Bemerkungen sind Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln. Sie sollen alle Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-BRK unterstützen. Die Zivilgesellschaft hat noch bis Anfang August Zeit, Stellungnahmen mit Ergänzungen und Vorschlägen an den UN-BRK Ausschuss zu übermitteln.

Angesichts des Klimawandels und seiner Folgen sowie der immer unsicherer werdenden, globalen Situation und ihrer Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen hat auch der Österreichische Behindertenrat die Gelegenheit genutzt und dazu eine Stellungnahme an den UN-BRK-Ausschuss übermittelt.

Hier kann man die ganze Stellungnahme lesen: Stellungnahme zum Entwurf der Allgemeinen Bemerkungen Nr. 9 zu Artikel 11 UN-Behindertenrechtskonvention: Die Verpflichtungen der Vertragsstaaten in Risikosituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen (PDF)

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte unserer Stellungnahme:

  1. Inklusive Evakuierungen bei jeder Art von Krise (z.B.: Klimabedingter Krisen wie Hitzewellen, Überschwemmungen, etc.) müssen regelmäßig geübt und getestet werden. In diese Schulungen müssen Menschen mit verschiedenen Behinderungen als Expert*innen miteinbezogen werden.
  2. Inklusive, staatliche Katastrophenschutzpläne müssen regelmäßig aktualisiert werden, unter aktiver Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Vertretungsorganisationen
  3. Um eine Versorgung von Menschen mit Behinderungen in einem Krisenfall sicherzustellen, muss bereits lange davor eine wirksame Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen, staatlichen Stellen gewährleistet sein. Hier geht es z.B. auch um die Versorgung von Menschen, die Beatmungsgeräte nutzen, da es hier noch rascher um Leben und Tod geht.
  4. Die Vertragsstaaten sollten die Erhebung von Daten, aufgeschlüsselt nach Behinderung, Geschlecht und Alter sowie die Entwicklung entsprechender Indikatoren forcieren. Hier soll einerseits die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Vorsorge – und Reaktionsmaßnahmen bei erwarteten und tatsächlichen Krisen überwacht werden und andererseits das Bewusstsein der besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern und Frauen mit Behinderungen während Krisen und bewaffneten Konflikten, geschärft werden.
  5. Die Vertragsstaaten sollten Menschen mit Behinderungen in Krisenmanagement-Teams inkludieren, damit sie auch (aber nicht nur) als Expert*innen in eigener Sache, Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge direkt mitentwickeln, umsetzen und überwachen können.

Service Links

Stellungnahme zum Entwurf der Allgemeinen Bemerkungen Nr. 9 zu Artikel 11 UN-Behindertenrechtskonvention: Die Verpflichtungen der Vertragsstaaten in Risikosituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen (PDF)

Contribution to the Draft General Comment No. 9 on article 11 UNCRPD: The obligation of States parties in situations of risk, including armed conflict, humanitarian emergencies and the occurrence of natural disasters (PDF)

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Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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