Auszug aus der Badeordnung
„Gesundheits- und Hygienebestimmungen
Wir ersuchen um größte Sauberkeit in der gesamten Badeanlage. Ausgeschlossen vom Besuch des Bades sind Personen, die mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, mit Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten behaftet sind.
Ferner ausgeschlossen sind Epileptiker, Geisteskranke und Betrunkene.
Vor jedem Betreten des Badeteiches ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Benützung von Seife, Shampoo oder Waschmittel und das Waschen der Badebekleidung im Badeteich ist untersagt. Die Verwendung von Seife, Shampoo oder Duschgel ist nur bei der eigens dafür gekennzeichneten Dusche gestattet.
Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.“

Ulrike Gollner, Amtsleiterin der Gemeinde Eggersdorf, versicherte gegenüber dem Österreichischen Behindertenrat, dass die Gemeinde am 15. Februar 2024 eine neue Version der Badeordnung an die Antidiskriminierungsstelle Steiermark zur Begutachtung geschickt habe und die aktualisierte Badeordnung demnächst auf der Gemeinde-Website veröffentlichen werde.
Badeordnung Naturbad in Eggersdorf bei Graz (PDF)
Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz
Update vom 20. Februar 2024:
Die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz teilte dem Österreichischen Behindertenrat mit, dass die überarbeitete und von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark (zumindest hinsichtlich der beanstandeten Formulierungen) geprüfte Badeordnung für den diskriminierungsfreien Zugang im Naturbad auf der Website der Marktgemeinde Eggersdorf nachzulesen sei – siehe Badeordnung Naturbad in Eggersdorf bei Graz NEU (PDF)