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Startseite › Aktuelles › News › ECHOFunds: Grundrechtskonforme EU-Förderungen

ECHOFunds: Grundrechtskonforme EU-Förderungen

27. November 2025

2025 widmete sich das Projekt EchoFunds auf europäischer Ebene der Aufgabe, die Einhaltung von Grundrechten im Zusammenhang mit EU-Förderungen zu erhöhen

EU-Flaggen vor Europaparlament in Brüssel

von Nicola Onome Sommer

Kontext

Das Projekt fokussierte sich auf die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta[1]. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges menschenrechtliches Instrument der Europäischen Union (EU).

Immer wieder – und nicht nur in Österreich[2] – kommt es vor, dass Fördermittel, die die EU vergibt, Projekte fördern, die gegen Grundrechte verstoßen.

Erst Anfang des Jahres prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) die EU hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. In seinen abschließenden Bemerkungen[3] äußerte sich der Ausschuss besorgt darüber, dass es keine wirksamen Mechanismen gibt, die sicherstellen, dass EU-Mittel grundrechtskonform verteilt werden. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass Menschen mit Behinderungen über ihre Vertretungsorganisationen nicht ausreichend einbezogen werden, weder bei der Festlegung  der Bedingungen für die Vergabe dieser Mittel noch bei den Verfahren zu ihrer Überwachung und Kontrolle.
Daran anknüpfend empfahl der Ausschuss, dass die EU bei der Vergabe von EU-Mitteln durch ihre Mitgliedstaaten die uneingeschränkte Einhaltung des Übereinkommens verlangt und Überwachungsmechanismen in enger Abstimmung und aktiver Beteiligung von Menschen mit Behinderungen über ihre Vertretungsorganisationen einrichtet.

Nationale Arbeitsgruppe

Im Mai 2025 fand die nationale Arbeitsgruppe statt. Der Termin in Österreich fand unter der Leitung von MMag. Katrin Wladasch (Ludwig Bolzmann Institut für Grund und Menschenrechte) statt. Nicola Onome Sommer nahm für den Österreichischen Behindertenrat teil.

Hier wurden insbesondere die Rollen der Akteur*innen beleuchtet und Ideen gesammelt, die eine höhere Grundrechtskonformität bei der Vergabe von Förderungen gewährleisten.

Eine Idee, die in der Arbeitsgruppe genannt wurde, war, Menschenrechtsthemen als Compliance Thema zu framen. Inzwischen ist es selbstverständlich, sich an Datenschutz oder – dort wo relevant – Geheimhaltungs- oder Umweltvorgaben zu halten. Die Einhaltung von Menschenrechten zu einer ähnlichen, rechtswirksamen Verpflichtung zu machen, könnte helfen, um dieses in der Gesellschaft und auch Wirtschaft breiter zu verankern und mehr Verständnis zu erlangen.

Nationale Stellen, die die Förderungen vergeben

Bereits bei den nationalen Förderstellen, in unserem Fall den österreichischen Behörden, die die Mittel vergeben, anzuknüpfen, könnte sich als besonders vielversprechend erweisen.
Sowohl bei der Formulierung der Antragsformulare (inwiefern muss Grundrechtskonformität nachgewiesen und angegeben werden; woran wird angeknüpft und was wird verlangt) als auch beim Prozess der Auswahl der zu Fördernden Stellen gibt es Verbesserungspotential.

Es wurde auf ein Handbuch[4] des polnischen Büros des Kommissars für Menschenrechte verwiesen, welches ein praktischer Leitfaden für nationale Stellen ist. Es soll Mitarbeiter*innen nationaler Stellen mittels praktischer Anleitungen und Checklisten ermöglichen, die Grundrechtseinhaltung von geplanten Projekten zu beurteilen.

Um Fördermittel beantragende Stellen

Viele Stellen, ob Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder kleine Vereine, berichten von komplizierten Förderprozessen. In der Praxis handelt es sich teils um sehr lange Formulare mit vielen Boxen, die angekreuzt werden, ohne dass der Inhalt genau erfasst oder hinterfragt wird. Oft fehlt hier das nötige Grundrechtsbewusstsein. Es braucht mehr als diese oberflächlichen, generischen Informationen.

Hier wurde ein „Self-Assessment-Tool“ aus Malta[5] vorgestellt, welches Fragen zur Selbsteinschätzung bietet.
Enthaltene Fragen lauten zum Beispiel: „Hat die antragstellende Organisation eine Strategie zur Einhaltung der Charta-Kompatibilität?“ oder „Wie stellt die antragstellende Organisation sicher, dass die Charta auch von Dritten eingehalten wird?“

Monitoringstellen

Es wurde festgehalten, dass Nationale Stellen mit einem Menschenrechtsauftrag – in Österreich wären das etwa die Gleichbehandlungsstellen oder -anwaltschaften  –Schlüsselakteur*innen für die Umsetzung von Grundrechten sind.
Diese sehen sich jedoch EU-weit mit einem Mangel an Kapazitäten und Ressourcen und unklaren Mandaten konfrontiert.

Open Consultation Days

Im November folgten dann drei „Tage der offenen Tür“ an dem die europäischen Projektteilnehmenden aus Österreich, Griechenland und Polen eingeladen waren, länderübergreifend zusammen zu treffen.
Zwei davon erfolgten mit Teilnahme des Österreichischen Behindertenrats.

Tag 1: Grundrechte und Charter-Konformität von EU-Förderungen

Hier wurden unter anderem folgende Themen besprochen

  • Vereinbarkeit der EU-Förderungen mit der EU-Grundrechtecharta
  • Herausforderungen
    • z. B. Barrierefreiheit, mangelndes Interesse seitens der öffentlichen Hand, mangelndes Grundrechtswissen, mangelnde Transparenz, komplexe Sprache und Prozesse, Verstöße können erst nach Auszahlung gemeldet werden, ..
  • Methoden und Instrumente die zur Gewährleistung der Einhaltung der Grundrechte beitragen könnten
    • z. B. verpflichtende Fortbildungen für öffentliche Bedienstete, die Fördermittel vergeben, regelmäßige Einbindung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Erklärvideos für Stellen, die Förderungen beantragen möchten, barrierefreie und leicht nutzbare Beschwerdemöglichkeiten

Tag 3: Beschwerdemechanismen und Rechtsbehelfe
Donnerstag

Hier wurden unter anderem folgende Themen besprochen

  • Bewertung bestehender Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen im Rahmen von EU-Förderungen
    • Hier wurde berichtet, dass es oft einen Mangel an Ressourcen und Wissen gibt, um konkrete Verstöße zu erkennen und aufzuzeigen
  • Bekämpfung von Grundrechtsverletzungen und Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung von EU-Förderungen
    • Die Rechenschaftspflicht wird als sehr schwach empfunden (ankreuzen von Kästchen reicht) und die Transparenz, wer welche Förderungen wofür bekommt und verwendet gering
  • Bewährte Praktiken aus den EU-Mitgliedstaaten
    • Vereinzelt wurde von erfolgreich geführten Beschwerdeverfahren berichtet

Service-Link

ECHOFunds – Enhancing Charter Compliance of EU Funds – LBI für Grund- und Menschenrechte

Fußnoten


[1] https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf (letzter Zugriff: 27.11.2025)

[2] https://www.derstandard.at/story/2000118569827/beschwerde-gegen-oberoesterreichs-landesregierung-bei-eu-kommission

[3] Handlungsempfehlungen des UN-BRK-Ausschusses an die EU (letzter Zugriff: 27.11.2025)

[4] https://bip.brpo.gov.pl/sites/default/files/2024-06/Handbook%20-%20Application%20of%20the%20Charter%20of%20Fundamental%20Rights%20(EN).pdf (letzter Zugriff: 27.11.2025)

[5] https://humanrights.gov.mt/the-eu-charter-in-eu-funds/ (letzter Zugriff 27.11.2025)

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Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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