• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › Eine EU-Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Behinderungen?

Eine EU-Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Behinderungen?

25. Juni 2025

Die EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen soll ähnlich wie die EU-Jugendgarantie aufgebaut sein.

5 Personen sitzen rund um einen Besprechungstisch, eine Person steht vor einem Flipchart
Foto: Anna Spindelndreier | Gesellschaftsbilder.de

Aufgrund der niedrigen Beschäftigungszahl von Menschen mit Behinderungen – im Vergleich zur Bevölkerung ohne Behinderung – fordert das Europäische Behindertenforum (EDF) schon länger eine EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen (Disability Employment and Skills Guarantee). Diese Strategie soll ähnlich aufgebaut sein wie die bereits existierende EU-Jugendgarantie, die zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der Europäischen Union geschaffen wurde.

Nur 51,3 % der Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union sind beschäftigt, verglichen mit 75,6 % der Menschen ohne Behinderungen. Für Frauen mit Behinderungen ist diese Zahl mit 49 % noch niedriger, genauso wie für junge Menschen mit Behinderungen, die eine Erwerbsquote von nur 47,4 % haben. Außerdem verdienen Menschen mit Behinderungen erheblich weniger als Menschen ohne Behinderungen. Auch hier schneiden Frauen mit Behinderungen schlechter ab und erhalten oftmals noch weniger Gehalt.

Eine EU-Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Behinderungen würde helfen, diese Situation zu verbessern. Die EU braucht qualifizierte Arbeitskräfte, um wettbewerbsfähig zu bleiben und kann es sich nicht leisten, auf das Potential von europaweit mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen zu verzichten. Wie erwähnt hat die EU bereits ein ähnliches, erfolgreiches Beschäftigungsprogramm für junge Menschen – die EU-Jugendgarantie. Seit ihrer Einführung im Jahr 2013 hat sie über 50 Millionen jungen Menschen Unterstützung geboten, wodurch auch die Beschäftigungsquoten unter jungen Menschen stetig gestiegen sind.

Die EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen

  • sollte auf dem Erfolg der Jugendgarantie aufbauen und zu fair bezahlter Erwerbsarbeit führen
  • Arbeitsmöglichkeiten auf dem offenen Arbeitsmarkt (nicht in geschützten Werkstätten) für Menschen mit Behinderungen jeden Alters bieten, ohne die Anspruchsberechtigung auf Beihilfen und andere staatliche Unterstützungen zu beeinträchtigen.
  • Unterstützung bieten, um notwendige Arbeitsplatzanpassungen umzusetzen.

Das EDF gibt auch ein Beispiel, wie die in der Praxis aussehen könnte:

Maria, 32 Jahre alt, ist eine Frau mit Behinderungen, die schon längere Zeit nicht am Arbeitsmarkt tätig war. Auf dem Arbeitsamt kann sie sich für die EU- Beschäftigungsgarantie anmelden. Zur Finanzierung dieser Initiative würden EU-Gelder (aus dem Europäischen Sozialfonds ESF) zusammen mit nationalen Mitteln verwendet werden. Entweder, um eine Ausbildung für Maria zu finanzieren mit der sie leichter einen Arbeitsplatz findet (Qualifizierung) oder um gleich einen Job zu finden, bei dem ihr Gehalt in den ersten Monaten der Beschäftigung subventioniert wird. Dies würde innerhalb der ersten vier Monate nach Marias Einschreibung in das Programm umgesetzt werden und keine Auswirkungen auf ihre Beihilfen oder ihren Zugang zu Dienstleistungen haben. Sollte Maria auch Hilfsmittel benötigen, um arbeiten zu können, und dies nicht durch staatliche Subventionen abgedeckt sein, kann die Finanzierung aus der EU- Beschäftigungsgarantie dem/der Arbeitgeber*in oder Bildungseinrichtung helfen, sie zu beschaffen.

Die EU-Kommission hat in diesem Jahr auch die „Union der Kompetenzen“ ins Leben gerufen – eine Strategie zur Verbesserung der allgemeinen, beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Eine EU-Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Behinderungen wäre auch sehr im Sinne dieser Strategie.

von Gudrun Eigelsreiter

Service-Links

EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen (Disability Employment and Skills Guarantee)

EU-Jugendgarantie (Youth Guarantee)

Union der Kompetenzen

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Das könnte Sie auch interessieren

7 sitzende Personen bei einer Podiumsdiskussion. Recht steht eine schwarz gekleidete ÖGS-Dolmetscherin. Im Vordergrund ist sitzendes Publikum zu sehen. Im Hintergrund großer Schriftzug "Herzlich willkommen zur Fachkonferenz"

Fachkonferenz Barrierefreiheitsgesetz

25. September 2025

Neue Vorschriften, neue Lösungen? Umsetzung des European Accessibility Act in Österreich

Zahlreiche Menschen sitzen rund um Tische und kommen miteinander ins Gespräch.

Dialogforum zu Inklusion in der Arbeitswelt

23. September 2025

Beim dritten Dialogforum von LICHT INS DUNKEL tauschten sich rund 70 Teilnehmer*innen darüber aus, wie Menschen mit Behinderungen besser am Arbeitsleben teilhaben können.

Gruppenfoto von etwa 30 Personen in der Säulenhalle des Parlaments

Sensibilisierungstage Barrierefreiheit im Parlament

23. September 2025

Das Thema „Arbeitswelt und Behinderung“ stand im Mittelpunkt der Sensibilisierungstage 2025 im Österreichischen Parlament.

Frau mit lila Pulli, braunem Haar und Brille arbeitet am Computer

Schrittweise zurück ins Berufsleben – die Wiedereingliederungsteilzeit

21. Juli 2025

Die Wiedereingliederungsteilzeit ist ein wirksames Instrument, um Menschen nach einer Krankheit den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Sie verbindet die Wiederherstellung der Gesundheit, soziale Sicherheit und Arbeitsfähigkeit – und ist damit ein Gewinn für alle Beteiligten.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat