Ein Jahr nach der Einführung des Einweg-Pfandsystems in Österreich weist der Österreichische Behindertenrat darauf hin, dass die Pfandrückgabeautomaten für viele Menschen mit Behinderungen nicht eigenständig nutzbar sind. Blinde und stark sehbehinderte Personen, kleinwüchsige Menschen, Rollstuhlnutzer:innen, Menschen mit eingeschränkter Handfunktion sowie Kinder können die Automaten oft nicht bedienen.
Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, erklärt dazu: „Wir erleben hier ein österreichweites Systemversagen in Sachen Barrierefreiheit und Inklusion. Der Pfandrückgabeautomat stellt von Beginn an und für alle sichtbar eine Missachtung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes dar.“
Am 28. Jänner 2026 präsentierten Vertreter*innen des Umweltministeriums und von EWP Recycling Pfand Österreich im APA-Pressezentrum die Bilanz des ersten Jahres. Die Sammelquote liegt bei 81,5 Prozent. 98 Prozent der Rückgaben erfolgen über Automaten, von denen rund 6.400 Automaten aufgestellt wurden. Insgesamt finden mehr als acht von zehn Pfandgebinden den Weg zurück in den Kreislauf.

Monika Fiala, Geschäftsführerin von EWP Recycling Pfand Österreich, erläuterte auf der Pressekonferenz: „2025 war ein äußerst spannendes Jahr für uns. Mit der Einführung des Einweg-Pfandsystems haben wir eines der größten Kreislaufwirtschaftsprojekte Österreichs umgesetzt. Mit einer Sammelquote von 81,5 Prozent sammeln die Menschen in Österreich heute mehr Gebinde als je zuvor: Flasche zu Flasche bzw. Dose zu Dose wird damit zur Realität.“ Auf die Frage nach barrierefreien Rückgabeautomaten erklärte Fiala, dass Schriftgrößen und Kontraste verbessert worden seien und bereits erste barrierefreie Automaten existierten.
Umweltminister Norbert Totschnig hob auf der Pressekonferenz hervor: „Getränkeverpackungen aus PET und Metall sind wertvolle Rohstoffe, die getrennt gesammelt, ausgezeichnet recycelt werden können. Das Einweg-Pfandsystem ist hier ein entscheidender Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft in Österreich. Das System ist ein zentraler Hebel, um die EU-Sammelziele zu erreichen und den vorgeschriebenen Recyclinganteil von 25 Prozent bei PET-Flaschen sicherzustellen. Hierfür wurde nun die notwendige Struktur geschaffen.“
Barrieren bei der Nutzung der Pfandrückgabeautomaten
Die neuen Automaten wurden ohne verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit aufgestellt. Blinde Menschen können die Touchscreens nicht bedienen, weil es keine taktilen oder akustischen Hinweise gibt. Informationen über den Pfandwert, Anweisungen zur Rückgabe und Fehlerhinweise sind für sie unsichtbar. Hilferuf-Felder, die Mitarbeiter*innen alarmieren, sind oft nur über den Touchscreen erreichbar und somit für blinde und stark sehbehinderte Menschen nicht nutzbar.
Kleinwüchsige Menschen, Rollstuhlnutzer*innen und Personen mit eingeschränkter Handfunktion erreichen die Automaten häufig nicht. Einwurföffnung, Bon-Ausgabe und Bedienelemente befinden sich oft auf 1,6 Meter Höhe. Rollstuhlnutzer*innen fehlt die Unterfahrbarkeit, und die enge Aufstellung in Geschäften macht die Annäherung unmöglich.
Betroffene Gruppen
- Blinde Menschen können die Touchscreens ohne taktile oder akustische Unterstützung nicht bedienen.
- Stark sehbehinderte Menschen können die Informationen auf den Bildschirmen nicht erkennen.
- Kleinwüchsige Menschen erreichen die Bedienelemente, Einwurföffnungen und Bon-Ausgaben oft nicht.
- Rollstuhlnutzer*innen haben keine Unterfahrbarkeit und oft keinen Platz, um den Automaten richtig zu erreichen.
- Personen mit eingeschränkter Handfunktion können die Tasten oder Touchscreens nicht zuverlässig bedienen.
- Kinder erreichen teilweise die Einwurföffnungen und Bedienelemente nicht.
Diese Probleme verstoßen gegen das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Das Gesetz verlangt, dass Geräte ohne fremde Hilfe zugänglich sein müssen. Ein Angebot, sich an Mitarbeiter*innen zu wenden, ersetzt keine eigenständige Nutzung.
Bereits im Juni 2025 wurden dem Umweltministerium vom Österreichischen Behindertenrat konkrete Vorschläge für barrierefreie Automaten übermittelt, darunter taktile Elemente, Sprachausgabe, Kontrastmodi und Unterfahrbarkeit für Rollstuhlnutzer*innen. Bis heute liegt keine schriftliche Antwort vor.
Der Behindertenrat fordert, dass Barrierefreiheit bei der Zertifizierung und Aufstellung von Pfandrückgabeautomaten verbindlich wird, damit alle Menschen ihr Pfand eigenständig zurückgeben können. Sollte das Ministerium weiterhin nicht handeln, behält sich der Behindertenrat vor, eine Verbandsschlichtung einzuleiten.
Pfandsysteme und die Kreislaufwirtschaft werden vom Behindertenrat unterstützt. Doch ein Pfandsystem muss für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sein. Dazu gehören:
- Bedienbarkeit für blinde und sehbehinderte Menschen mit taktilen, akustischen und visuellen Hinweisen.
- Erreichbare Bedienelemente zwischen 80 und 100 Zentimeter Höhe für Rollstuhlnutzer:innen und kleinwüchsige Menschen.
- Unterfahrbarkeit des Automaten und genügend Rangierfläche für Rollstühle.
- Einheitlicher Aufbau der Automaten mit tastbaren Beschriftungen, Braille und gut lesbarem Kontrast.
Ohne diese Maßnahmen bleibt der Zugang zu den Pfandrückgabeautomaten für viele Menschen blockiert.
Die Bilanz des Einweg-Pfandsystems ist ökologisch positiv. In Bezug auf Inklusion zeigt sie jedoch erhebliche Lücken, die nicht länger ignoriert werden dürfen.