Die Veranstaltung wurde im Rahmen der dänischen EU-Ratspräsidentschaft organisiert und brachte Minister*innen, Vertreter*innen der EU-Kommission, Expert*innen sowie Organisationen von Menschen mit Behinderungen aus ganz Europa zusammen.
Die EU-Ratspräsidentschaft wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten. Sie wird jeweils von einem Land übernommen, das in dieser Zeit die Arbeit des Rates der Europäischen Union koordiniert, die Tagesordnung mitgestaltet und Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit anderen EU-Institutionen leitet. Österreich hatte zuletzt 2018 den Vorsitz inne.
Eröffnet von Dänemarks Sozialministerin
Die Konferenz wurde von der dänischen Ministerin für Soziales und Wohnen, Sophie Hæstorp Andersen, eröffnet. Sie betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Regierungen, der Europäischen Kommission und der Zivilgesellschaft, um echte Fortschritte erzielen zu können.

Mehr als 1,4 Millionen Menschen in Institutionen – und die Zahl steigt
Der Präsident des European Disability Forum (EDF) Yannis Vardakastanis erinnerte in seinem Eröffnungsbeitrag daran, dass derzeit mehr als 1,4 Millionen Menschen in Europa in Institutionen leben[1] – Tendenz steigend. Diese Entwicklung steht in direktem Widerspruch zum Ziel der De-Institutionalisierung und zeigt, dass es nach wie vor an konsequenter Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fehlt.
Er wies zudem darauf hin, dass EU-Fördermittel in der Vergangenheit in Institutionen geflossen sind. Dies wurde auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im März 2025 deutlich kritisiert.[2]
Council Conclusions zu Art 19 UN-BRK: Wichtige politische Orientierung – aber wenig Lösungen
Ein Schwerpunkt der Konferenz war die Diskussion über die kürzlich verabschiedeten „Council Conclusions on Independent Living“, die die dänische Ratspräsidentschaft initiiert hatte.[3]
Was sind Council Conclusions?
Die sogenannten „Council Conclusions“ (Schlussfolgerungen des Rates) sind politische Dokumente, die der Rat der Europäischen Union verabschiedet, um zu bestimmten Themen eine gemeinsame politische Haltung zu formulieren.
Sie sind nicht rechtsverbindlich, haben aber wichtige politische Wirkung, da sie den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission Orientierung geben und Prioritäten für zukünftige Maßnahmen festlegen.
Die Schlussfolgerungen zu Artikel 19 UN-BRK, dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, benennen zwar zentrale Herausforderungen, liefern jedoch kaum konkrete Lösungsansätze. Die Mitgliedstaaten sehen zwar die Bedeutung von Persönlicher Assistenz, der Unterstützung pflegender Angehöriger sowie des besonderen Schutzbedarfs von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, doch es werden weder neue Erkenntnisse noch konkrete Initiativen vorgeschlagen.
Kritisch zu sehen ist zudem, dass die Schlussfolgerungen nicht anerkennen, dass in vielen Ländern heute mehr Menschen in Institutionen leben als vor zehn Jahren. Zudem lässt sich ein weiterer negativer Aspekt feststellen: Die Mitgliedstaaten lehnten klare Regeln und eine Zweckbindung für EU-Fördermittel ab und verhinderten damit, dass Gelder gezielt für inklusive Unterstützungsangebote statt institutioneller Strukturen eingesetzt werden.
Ausblick: Zukunft der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Ebenfalls diskutiert wurde die Weiterentwicklung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030. Ana Carla Pereira von der Europäischen Kommission stellte in Aussicht, dass neue Maßnahmen im Frühjahr 2026 präsentiert werden sollen. Die derzeitige Strategie gilt zwar bis 2030, enthält aber keine aktuellen Maßnahmen. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen künftig umgesetzt werden sollen.
Kritik an der fehlenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Rückblickend auf die bisherige dänische Ratspräsidentschaft wurde erneut Kritik an der Nicht-Verabschiedung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie laut. Diese Richtlinie ist ein zentrales Instrument zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und sieht Diskriminierungsschutz unter anderem in Bereichen wie Gesundheit und Wohnen vor.
Die seit 2008 verhandelte Richtlinie konnte nicht umgesetzt werden und war zeitweise sogar aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission gestrichen – ein Schritt, der auf heftige Kritik stieß.[4] Vertreter*innen der kommenden zyprischen Ratspräsidentschaft, die ebenfalls anwesend waren, sicherten zu, die Arbeit an der Richtlinie fortzuführen und den Verhandlungsprozess mit neuer Dynamik voranzutreiben. Wie und wann dies geschehen wird, bleibt jedoch abzuwarten und genau zu beobachten.
EDF Board Meeting am 7. November 2025
E
Im Anschluss an die Konferenz fand am 7. November 2025 das Board Meeting des European Disability Forum (EDF) statt. Neben aktuellen Themen wie dem derzeit verhandelten EU-Budget stand auch die Umsetzung der 2024 verabschiedeten Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf der Agenda.[5] Victoria Biber vertrat dabei den Österreichischen Behindertenrat und brachte die österreichische Perspektive in die Diskussionen ein.
Conclusio: Handeln ist gefragt
Die Konferenz in Kopenhagen hat gezeigt: Die politischen Ziele sind klar, die Umsetzung hinkt jedoch hinterher. Das Recht auf Selbstbestimmt Leben darf kein bloßes Prinzip bleiben, sondern muss in konkrete Maßnahmen, Gesetze und Finanzierungsentscheidungen umgesetzt werden.
Der Österreichische Behindertenrat engagiert sich weiterhin dafür, dass Menschen mit Behinderungen in Österreich und der EU gleichberechtigt, selbstbestimmt und inklusiv leben können – im vollen Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
[1] European Expert Group on Transition from Institutional to Community-Based Care, Report on the Transition from institutional care to community-based services in 27 EU Member States (2020), S. 9, eeg-di-report-2020-1.pdf (letzter Zugriff: 10.11.2025); Eurofund, Path towards independent living and social inclusion in Europa, Paths towards independent living and social inclusion in Europe | Eurofound, (letzter Zugriff: 10.11.2025).
[2] Committee on the Rights of Persons with Disabilities, Concluding observations on the combined second and third periodic reports of the European Union, CRPD/C/EU/CO/2-3, S. 12 (48b), tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2FC%2FEUR%2FCO%2F2-3&Lang=en (letzter Zugriff: 10.11.2025).
[3] Schlussfolgerungen des Rates zur sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch die Förderung eines selbstbestimmten Lebens, 133886/25, pdf (letzter Zugriff: 10.11.2025).
[4] EU-Antidiskriminierungsrichtlinie bleibt, EU-Antidiskriminierungsrichtlinie bleibt – Österreichischer Behindertenrat (letzter Zugriff: 10.11.2025).
[5] Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
von Victoria Biber